Wer erstellt den Energieausweis? Ihre Fragen, unsere Antworten

Veröffentlicht am: 13. Mai 2025
Letztes Update: 8. Mai 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker

Der Energieausweis ist für Immobilienbesitzer, Käufer und Mieter ein wichtiges Dokument, das Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes gibt. Doch wer darf diesen Ausweis überhaupt ausstellen und welche Qualifikationen sind dafür notwendig?

Bei der Erstellung eines Energieausweises spielen verschiedene Fachleute eine Rolle – vom Energieberater über Architekten bis hin zu Ingenieuren. Je nach Art des Ausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) und Gebäudetyp gelten unterschiedliche Anforderungen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz. Die Kosten variieren je nach Aufwand und können zwischen 50 und mehreren hundert Euro liegen.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Energieausweise dürfen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) von qualifizierten Fachleuten wie Ingenieuren, Architekten, Handwerkern mit entsprechender Ausbildung oder speziell zertifizierten Energieberatern ausgestellt werden.
  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten, während der Bedarfsausweis eine technische Berechnung des theoretischen Energiebedarfs darstellt.
  • Für Neubauten müssen Energieausweise von staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz erstellt werden, während für Bestandsgebäude ein breiterer Kreis von Ausstellern zugelassen ist.
  • Energieausweise sind 10 Jahre gültig und können je nach Anbieter und Art (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) zu unterschiedlichen Preisen erworben werden, wobei der Eigentümer für die Kosten aufkommt.
  • Bei der Auswahl eines qualifizierten Energieberaters sollte man auf die Energieeffizienz-Expertenliste der dena zurückgreifen und Vorsicht bei auffällig günstigen Angeboten walten lassen, besonders bei Online-Anbietern ohne Vor-Ort-Begehung.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Die Frage, wer einen Energieausweis ausstellen darf, stellt sich für viele Eigentümer und Eigentümerinnen, die ihr Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten wollen. Nicht jeder darf einfach so einen Energieausweis ausstellen – das ist gesetzlich genau geregelt. Insbesondere seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt es klare Vorschriften. Wer einen Energieausweis benötigt, sollte zunächst wissen, dass die Energieausweis Pflicht mittlerweile für fast alle Immobilien gilt. Egal ob Sie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen – der Ausweis muss her!

Berechtigte Aussteller gemäß Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz legt in §88 genau fest, welche Personengruppen einen Energieausweis ausstellen dürfen. Dazu gehören vor allem:

  • Architekten und Ingenieure mit entsprechender Fachrichtung
  • Handwerksmeister in relevanten Gewerken
  • Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker
  • Schornsteinfeger und Energieberater
  • Physiker mit Schwerpunkt Gebäudetechnik
  • Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis

Besonders wichtig: Wer ohne entsprechende Berechtigung einen Energieausweis ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden! Das Gesetz nimmt die korrekte Ausstellung sehr ernst. Die Ausstellungsberechtigung unterscheidet sich zudem je nach Art des Gebäudes und des gewünschten Energieausweises. Für Wohngebäude gelten teilweise andere Regeln als für Nichtwohngebäude.

Anforderungen und Qualifikationen der Fachleute

Die Qualifikation zur Ausstellung eines Energieausweises basiert in erster Linie auf einer technischen oder naturwissenschaftlichen Ausbildung mit Schwerpunkt in der Gebäudetechnik. Beim Energieausweis geht es schließlich um präzise Berechnungen des Energiebedarfs oder -verbrauchs. Um einen Energieausweis ausstellen zu dürfen, müssen Fachleute nachweisen können, dass sie sich mit der energetischen Bewertung von Gebäuden auskennen. Dabei spielt die Art des Ausweises eine wichtige Rolle. Für den verbrauchsorientierten Energieausweis ist die Hürde etwas niedriger als für den bedarfsorientierten Energieausweis, der komplexere Berechnungen erfordert. Ein Architekt oder Ingenieur mit Fachrichtung Bau hat in der Regel die nötige Qualifikation, um beide Arten von Energieausweisen auszustellen. Auch Heizungsbauer mit Meistertitel oder Schornsteinfeger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Energieausweise erstellen. Die genaue Qualifikation ist im GEG festgelegt und wurde gegenüber der früheren EnEV teilweise erweitert. Wussten Sie, dass viele Energieberater zusätzliche Fortbildungen absolvieren, um in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) geführt zu werden? Diese Liste ist besonders wichtig, wenn Sie später Fördergelder für energetische Sanierungen beantragen möchten.

Berechtigung für Verbrauchs- und Bedarfsausweise

Die Anforderungen an die Aussteller variieren je nachdem, ob es sich um einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis handelt. Der Unterschied liegt nicht nur im Aufwand der Erstellung, sondern auch in den erforderlichen Qualifikationen. Bei einem Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre basiert, dürfen mehr Personengruppen diesen ausstellen. Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist einfacher zu erstellen, weil er hauptsächlich auf Heizkostenabrechnungen und tatsächlichen Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser basiert. Der Bedarfsausweis hingegen erfordert tiefere Kenntnisse. Hier wird der theoretische Endenergiebedarf des Gebäudes berechnet, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Für den bedarfsorientierten Energieausweis müssen die Aussteller in der Lage sein, komplexe Berechnungen durchzuführen und die energetischen Eigenschaften einer Immobilie fachkundig zu bewerten. In meiner Praxis erlebe ich oft, dass Eigentümer überrascht sind, wenn zwischen den Ergebnissen beider Ausweistypen große Unterschiede bestehen. Das liegt daran, dass der Bedarfsausweis vom individuellen Nutzerverhalten unabhängig ist, während der Verbrauchsausweis stark davon beeinflusst wird.

Spezielle Regelungen für Neubauten und Bestandsgebäude

Für Neubauten gelten besonders strenge Vorgaben. Hier muss der Energieausweis immer als Bedarfsausweis erstellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen können. Zudem dürfen Energieausweise für Neubauten ausschließlich von staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz erstellt werden. Bei Bestandsgebäuden hängt die Berechtigung zur Ausstellung davon ab, wann das Gebäude errichtet wurde. Für Gebäude, die nach Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden (Bauantrag nach dem 1. November 1977), gelten andere Regeln als für ältere Gebäude. Ein weiterer wichtiger Punkt: Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten kann man in vielen Fällen zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Bei kleineren Wohngebäuden, die nicht mindestens die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, ist dagegen grundsätzlich ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

GebäudetypBaujahrVorgeschriebener Ausweistyp
Wohngebäude ≤ 4 WohneinheitenVor 1.11.1977Bedarfsausweis
Wohngebäude ≤ 4 WohneinheitenNach 1.11.1977Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Wohngebäude > 4 WohneinheitenJedes BaujahrBedarfs- oder Verbrauchsausweis
NeubautenBedarfsausweis

Wie beantragen Sie einen Energieausweis?

Wenn Sie einen Energieausweis beantragen möchten, sollten Sie zunächst wissen, welche Art von Ausweis für Ihre Immobilie geeignet oder vorgeschrieben ist. Sie können den Energieausweis bei verschiedenen qualifizierten Fachleuten beantragen – vom Architekten über den Energieberater bis hin zum Schornsteinfeger. Es gibt zwei Wege, einen Energieausweis zu beantragen: vor Ort oder online. Die Online-Variante wird immer beliebter, weil sie oft günstiger und schneller ist. Allerdings sollte man bei Online-Angeboten besonders auf die Qualifikation des Ausstellers achten.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung

Um einen Energieausweis beantragen zu können, müssen Sie dem Aussteller bestimmte Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Diese dienen als Grundlage für die Berechnung oder die Auswertung der Verbrauchsdaten. Für einen Verbrauchsausweis benötigen Sie hauptsächlich:

  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Angaben zur Nutzfläche des Gebäudes
  • Informationen zur Art des Brennstoffs
  • Daten zum Warmwasserverbrauch

Bei einem Bedarfsausweis ist der Aufwand für die Erfassung deutlich höher. Hier werden benötgt:

  • Baupläne und Grundrisse
  • Informationen zu Baumaterialien und Dämmung
  • Daten zur Heizungsanlage
  • Angaben zu Fenstern und deren Qualität
  • Bei Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern gelten Sonderregelungen

Als Energieberater erlebe ich oft, dass Eigentümer nicht alle Unterlagen vollständig haben. Keine Sorge – ein erfahrener Energieberater kann fehlende Informationen oft durch eine Vor-Ort-Begehung ergänzen.

Ablauf der Energieausweis-Erstellung

Die Erstellung eines Energieausweises folgt einem klaren Ablauf. Nach der Kontaktaufnahme mit einem berechtigten Aussteller werden zunächst die benötigten Unterlagen gesammelt. Bei einem Bedarfsausweis erfolgt häufig zusätzlich eine Begehung der Immobilie. Der typische Ablauf sieht so aus:

  1. Auswahl des Ausstellers (Energieberater, Architekt, Schornsteinfeger etc.)
  2. Klärung der Ausweisart (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  3. Zusammenstellung und Übermittlung der Unterlagen
  4. Eventuell Vor-Ort-Termin zur Begutachtung des Gebäudes
  5. Datenauswertung und Berechnung durch den Aussteller
  6. Fertigstellung des Energieausweises mit Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik
  7. Übergabe des Ausweises (meist in Papierform und digital)

Besonders wichtig: Der Energieausweis ist nach seiner Erstellung 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Dies gilt auch, wenn größere energetische Sanierungen am Gebäude vorgenommen wurden – dann empfiehlt es sich, schon früher einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen.

Energieausweis online oder vor Ort beantragen

Sie haben zwei Möglichkeiten, einen Energieausweis zu beantragen: über einen Online-Anbieter oder direkt vor Ort bei einem qualifizierten Energieberater, Architekten oder Schornsteinfeger. Die Online-Variante ist oft günstiger und schneller. Hier füllen Sie ein Formular aus, laden die nötigen Unterlagen hoch und erhalten den Ausweis nach Prüfung per Post oder digital. Diese Methode eignet sich besonders gut für den Verbrauchsausweis. Für den bedarfsorientierten Energieausweis ist dagegen meist ein Vor-Ort-Termin notwendig. Bei komplexen Gebäuden oder wenn Unterlagen fehlen, kann nur eine Begehung die nötigen Daten liefern. Der Experte nimmt dabei alle relevanten energetischen Eigenschaften der Immobilie auf. Ich hatte letztens einen Fall, wo ein Kunde zunächst online einen Energieausweis erstellen lassen wollte, aber dann feststellte, dass sein Haus von 1965 mit weniger als vier Wohneinheiten einen Bedarfsausweis brauchte. Online war das nicht möglich – ein lokaler Energieberater musste ran.

Kosten und Preise für Energieausweise

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art des Ausweises, Größe und Komplexität des Gebäudes sowie dem gewählten Anbieter. Grundsätzlich gilt: Ein Verbrauchsausweis ist günstiger als ein Bedarfsausweis. Für einen Verbrauchsausweis müssen Sie mit Kosten zwischen 30 und 100 Euro rechnen. Diese Variante ist günstiger, weil hier nur vorhandene Verbrauchsdaten ausgewertet werden. Ein Bedarfsausweis kostet deutlich mehr, typischerweise zwischen 300 und 800 Euro. Der höhere Preis erklärt sich durch den größeren Aufwand: Detaillierte Berechnungen, eventuell Vor-Ort-Termine und die fachliche Expertise des Ausstellers schlagen zu Buche. Vorsicht ist bei sehr günstigen Angeboten geboten! Wenn ein bedarfsorientierter Energieausweis für unter 200 Euro angeboten wird, stimmt möglicherweise etwas nicht. Entweder fehlt dem Aussteller die erforderliche Qualifikation oder die Berechnung erfolgt nicht mit der nötigen Sorgfalt.

AusweistypPreisspanneEmpfohlene Anbieter
Verbrauchsausweis30-100 €Online-Dienste, Schornsteinfeger
Bedarfsausweis Wohngebäude300-800 €Energieberater, Architekten
Bedarfsausweis Nichtwohngebäude500-1.500 €Spezialisierte Ingenieure

Wichtig zu wissen: Die Kosten für den Energieausweis trägt grundsätzlich der Eigentümer. Eine Umlage auf Mieter ist nicht zulässig. Ich sage meinen Kunden immer: Betrachten Sie die Ausgabe als Investition in die Vermarktung Ihrer Immobilie.

Arten des Energieausweises: Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide haben dasselbe Ziel – die energetische Bewertung eines Gebäudes – verwenden dafür aber unterschiedliche Methoden und Daten. Die Wahl zwischen den beiden Ausweisarten hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Gebäudetyp, dem Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und natürlich den gesetzlichen Vorgaben. In manchen Fällen haben Sie die Wahl, in anderen ist eine bestimmte Art vorgeschrieben.

Verbrauchsausweis: Grundlagen und Aussteller

Der Verbrauchsausweis, auch Energieverbrauchsausweis oder verbrauchsorientierter Energieausweis genannt, basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes in den vergangenen drei Jahren. Als Grundlage für die Berechnung dienen die Heizkostenabrechnungen und Angaben zum Warmwasserverbrauch. Diese Form des Energieausweises ist relativ einfach zu erstellen und spiegelt das tatsächliche Nutzungsverhalten der Bewohner wider. Allerdings kann genau das auch ein Nachteil sein: Wenn ein Gebäude sehr sparsame Bewohner hatte, erscheint es energetisch besser, als es tatsächlich ist – und umgekehrt. Wer darf einen Verbrauchsausweis ausstellen? Der Kreis der berechtigten Aussteller ist hier größer als beim Bedarfsausweis. Neben Architekten, Ingenieuren und Energieberatern dürfen auch Schornsteinfeger und Handwerksmeister bestimmter Gewerke Verbrauchsausweise erstellen. Wichtig ist nur, dass sie die entsprechende Qualifikation nachweisen können. Der Verbrauchsausweis eignet sich besonders gut für Mehrfamilienhäuser mit mehr als vier Wohneinheiten, da hier individuelle Nutzungsgewohnheiten weniger ins Gewicht fallen.

Bedarfsausweis: Berechnungen und Fachleute

Der Bedarfsausweis oder bedarfsorientierte Energieausweis unterscheidet sich grundlegend vom Verbrauchsausweis. Er beruht nicht auf tatsächlichen Verbrauchsdaten, sondern auf einer komplexen Berechnung des theoretischen Energiebedarfs eines Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises werden alle energetisch relevanten Gebäudeeigenschaften erfasst: Dämmstandard, Fensterqualität, Heizungsanlage, Luftdichtheit und vieles mehr. Der Vorteil: Der Bedarfsausweis ist unabhängig vom Verhalten der Bewohner und gibt die objektive energetische Qualität eines Gebäudes wieder. Die Erstellung ist aufwendiger und erfordert mehr Fachwissen. Daher ist der Kreis der Aussteller für einen bedarfsorientierten Energieausweis enger gefasst. In der Regel erstellen Architekten, Bauingenieure und speziell qualifizierte Energieberater diese Art des Ausweises. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Der Bedarfsausweis ist besonders wertvoll, wenn Sie eine energetische Sanierung planen. Er zeigt klar die Schwachstellen Ihres Gebäudes auf und gibt Hinweise, wo Verbesserungen sinnvoll sind.

Welcher Ausweis ist für Ihre Immobilie vorgeschrieben?

Die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis ist nicht immer frei. In vielen Fällen schreibt das Gebäudeenergiegesetz vor, welche Art von Energieausweis erstellt werden muss. Hier die wichtigsten Regeln:

  • Für Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis vorgeschrieben
  • Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden und nicht mindestens die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen, ist ein Bedarfsausweis Pflicht
  • Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten können Sie in der Regel zwischen beiden Ausweisarten wählen
  • Für Nichtwohngebäude gelten spezielle Regelungen Ist Ihr Haus alt (Bauantrag vor dem 1. November 1977) und hat weniger als fünf Wohneinheiten? Dann brauchen Sie definitiv einen Bedarfsausweis.
  • Für neuere kleine Wohngebäude und für größere Mehrfamilienhäuser haben Sie die Wahl zwischen beiden Ausweisarten.

Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder mieten will, sollte den Energieausweis unbedingt vor Vertragsabschluss vom Eigentümer oder Vermieter verlangen. Das ist auch gesetzlich so vorgeschrieben. Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Energiekennwerte angegeben werden.

Unterschiede in Ausstellung und Kosten

Die Unterschiede zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis zeigen sich nicht nur in der Erstellungsmethode, sondern auch in Aufwand, Kosten und Aussagekraft. Der Verbrauchsausweis ist günstiger und schneller zu erstellen. Er kostet typischerweise zwischen 30 und 100 Euro und kann bei ausreichender Datenlage sogar online erstellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt oft nur wenige Tage. Der Bedarfsausweis ist aufwendiger und teurer. Mit Kosten von 300 bis 800 Euro für Wohngebäude muss gerechnet werden. Die Erstellung dauert länger, da oft eine Begehung vor Ort nötig ist und komplexe Berechnungen durchgeführt werden müssen. Ein wichtiger Unterschied: Der Bedarfsausweis ermöglicht konkrete Empfehlungen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz. Während beide Ausweisarten solche Modernisierungsempfehlungen enthalten müssen, sind die Angaben im Bedarfsausweis in der Regel fundierter und genauer. Aus meiner Praxis kann ich berichten: Viele Eigentümer entscheiden sich für den günstigeren Verbrauchsausweis, wenn sie die Wahl haben. Wer jedoch seine Immobilie energetisch sanieren möchte oder auf Fördermittel hofft, ist mit dem Bedarfsausweis besser beraten.

Tipps zur Auswahl eines qualifizierten Energieberaters

Die Wahl des richtigen Energieberaters ist entscheidend für einen korrekten und aussagekräftigen Energieausweis. Ein guter Energieberater erstellt nicht nur den Ausweis, sondern berät Sie auch zu möglichen Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Aber wie findet man einen kompetenten Energieberater? Worauf sollte man achten? Und welche Warnsignale gibt es bei unseriösen Angeboten? Hier einige wichtige Tipps, die Ihnen die Auswahl erleichtern.

Merkmale seriöser Aussteller

Seriöse Aussteller von Energieausweisen zeichnen sich durch bestimmte Merkmale aus. Diese helfen Ihnen, qualifizierte von weniger qualifizierten Anbietern zu unterscheiden. Ein vertrauenswürdiger Energieberater…

  • …weist seine Qualifikation transparent aus
  • …fragt detailliert nach Gebäudedaten und Unterlagen
  • …erklärt den Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis
  • …bietet bei Bedarfsausweisen in der Regel einen Vor-Ort-Termin an
  • …nimmt sich Zeit für Beratung und Erläuterungen
  • …gibt konkrete und individuelle Modernisierungsempfehlungen
  • …arbeitet mit realistischen Preisen (nicht zu billig!)

Gute Energieberater kennen sich zudem mit aktuellen Förderprogrammen aus und können Sie beraten, welche energetische Sanierung für Ihre Immobilie sinnvoll ist. Ich hatte neulich einen Fall, wo ein Kunde zunächst einen Online-Energieausweis für 39 Euro bestellt hatte. Der Aussteller fragte nur nach den Heizkostenabrechnungen und der Wohnfläche – keine Frage zum Baujahr oder zur Anzahl der Wohneinheiten. Das war eindeutig unseriös, denn ohne diese Informationen kann man gar nicht wissen, welche Art von Ausweis überhaupt zulässig ist!

Nutzung der Energieeffizienz-Expertenliste der dena

Die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) ist eine hervorragende Anlaufstelle für die Suche nach qualifizierten Energieberatern. In dieser Liste werden nur Fachleute geführt, die bestimmte Qualifikationskriterien erfüllen und regelmäßige Fortbildungen nachweisen. Die Liste bietet mehrere Vorteile:

  • Alle gelisteten Experten erfüllen hohe Qualitätsstandards
  • Sie können gezielt nach Experten in Ihrer Region suchen
  • Die Fachleute sind nach Spezialgebieten kategorisiert
  • Bei KfW-Förderanträgen sind Gutachten von dena-gelisteten Experten oft Voraussetzung

Die Suche ist einfach: Auf der Website der dena geben Sie Ihre Postleitzahl ein und können nach verschiedenen Kriterien filtern. So finden Sie schnell einen qualifizierten Energieberater in Ihrer Nähe. Besonders wenn Sie eine energetische Sanierung planen und dafür Fördermittel beantragen möchten, ist es sinnvoll, einen Energieberater von dieser Liste zu wählen. Denn für viele Förderprogramme ist ein Gutachten von einem dort gelisteten Experten Voraussetzung.

Vorsicht bei Billigangeboten und Online-Anbietern

Bei der Suche nach einem Anbieter für Ihren Energieausweis werden Sie auf zahlreiche Online-Angebote stoßen, die mit besonders günstigen Preisen locken. Hier ist Vorsicht geboten! Ein seriös erstellter Energieausweis hat seinen Preis. Wenn ein Bedarfsausweis für unter 200 Euro angeboten wird, sollten die Alarmglocken läuten. Die gründliche Erfassung und Berechnung aller relevanten Daten ist zeitaufwendig und erfordert Fachwissen. Ein Dumpingpreis deutet darauf hin, dass hier möglicherweise nicht sorgfältig gearbeitet wird. Bei Online-Anbietern ist besondere Sorgfalt angebracht:

  1. Prüfen Sie, ob der Anbieter die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen erfüllt
  2. Achten Sie darauf, ob der Anbieter prüft, welche Art von Energieausweis für Ihre Immobilie vorgeschrieben ist
  3. Seien Sie skeptisch bei Anbietern, die ohne ausreichende Daten einen Bedarfsausweis erstellen wollen

Ein Kunde erzählte mir kürzlich, dass er online einen Bedarfsausweis bestellt hatte, ohne dass der Anbieter überhaupt einen Vor-Ort-Termin anbot. Das ist ein klares Warnsignal, denn für einen seriösen Bedarfsausweis ist in der Regel eine Begehung des Gebäudes notwendig. Wer unsicher ist, sollte lieber einen lokalen Energieberater, Architekten oder Ingenieur beauftragen, der auch für Rückfragen zur Verfügung steht und seine Qualifikation nachweisen kann.

Häufige Fragen zur Energieausweis-Ausstellung

Rund um den Energieausweis tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Hier sind die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Ausstellung des Energieausweises:

Wie lange dauert die Erstellung eines Energieausweises?
Ein Verbrauchsausweis kann bei vollständigen Unterlagen oft innerhalb weniger Tage erstellt werden. Für einen Bedarfsausweis sollten Sie mit ein bis drei Wochen rechnen, je nach Komplexität des Gebäudes und Auslastung des Ausstellers.

Muss ich bei der Begehung anwesend sein?
Bei einer Begehung für einen Bedarfsausweis ist Ihre Anwesenheit hilfreich, aber nicht unbedingt erforderlich, wenn der Zugang zum Gebäude gewährleistet ist.

Was passiert, wenn ich keine vollständigen Heizkostenabrechnungen habe?
Bei fehlenden Verbrauchsdaten kann in der Regel kein Verbrauchsausweis erstellt werden. In diesem Fall ist ein Bedarfsausweis die Alternative.

Kann ich als Eigentümer selbst einen Energieausweis ausstellen?
Nein, es sei denn, Sie erfüllen die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen. Wer unberechtigt einen Energieausweis ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

Brauche ich bei Verkauf oder Vermietung zwingend einen Energieausweis?
Ja, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Schon in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Energiekennwerte angegeben werden.

Was kostet ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien?
Für Nichtwohngebäude sind die Kosten in der Regel höher als für Wohngebäude, besonders bei komplexen Gebäuden oder Mischnutzungen. Sie sollten mit 500 bis 1500 Euro rechnen. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich bewusst sein, dass ein Energieausweis nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch wertvolle Informationen über die energetische Qualität ihrer Immobilie liefert. Ein guter Energieausweis enthält zudem sinnvolle Modernisierungsempfehlungen, die langfristig zu Energieeinsparungen führen können.

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