Energieausweis beantragen: Schritt für Schritt erklärt

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer, das die Energieeffizienz eines Gebäudes nachweist und bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden muss. Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes ist dieser Ausweis für die meisten Wohngebäude gesetzlich vorgeschrieben und kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen, wenn er fehlt.
Ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus – der Energieausweis gibt Auskunft über den Endenergieverbrauch und hilft Mietern sowie Käufern, die zu erwartenden Energiekosten besser einzuschätzen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie einen Energieausweis beantragen können, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und wer zur Ausstellung berechtigt ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung, Neubau und bestimmten Gebäudeänderungen gesetzlich vorgeschrieben und hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
- Es gibt zwei Arten: Der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, während der Bedarfsausweis die theoretische Energieeffizienz eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten berechnet.
- Die Ausstellung darf nur durch qualifizierte Fachleute wie Energieberater, Architekten oder Ingenieure erfolgen; zugelassene Experten sind unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden.
- Ein Energieausweis kann online erstellt werden (Dauer ca. 7 Minuten) oder vor Ort durch Experten, wobei die Kosten zwischen 50€ und 500€ variieren, abhängig von Gebäudeart und Ausweistyp.
- Förderungen für den Energieausweis sind durch Programme der KfW, BAFA oder im Rahmen von Energieberatungen möglich, insbesondere wenn Sanierungsmaßnahmen geplant sind.
Wie bekomme ich einen Energieausweis?
Sie fragen sich, wie Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie bekommen? Ganz einfach! Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das Auskunft über den Energieverbrauch oder -bedarf Ihres Gebäudes gibt. Er ist nicht nur praktisch, um die energetische Qualität Ihrer Immobilie einzuschätzen, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben.
Wir haben schon Hunderte Hausbesitzer bei diesem Prozess begleitet und wissen, wo die Stolpersteine liegen. Als ich selbst vor der Aufgabe stand, für mein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten einen gültigen Energieausweis zu besorgen, war ich zunächst auch etwas überfordert. Aber keine Sorge – ich führe Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Energieausweis beantragen: Der Ablauf im Überblick
Der Ablauf für das Beantragen eines Energieausweises ist überschaubarer, als viele denken. Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den Energieausweis entweder vor Ort bei einem Fachmann oder online erstellen lassen.
Entscheiden Sie erstmal, welchen Ausweis Sie benötigen – einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis. Diese Entscheidung hängt vom Baujahr und der Art Ihrer Immobilie ab.
Danach folgen diese Schritte:
- Auswahl eines qualifizierten Ausstellers (Energieberater, Architekt, Ingenieur oder anerkannte Online-Plattform)
- Bereitstellung der notwendigen Unterlagen
- Bei Bedarfsausweisen: Termin für eine Vor-Ort-Besichtigung vereinbaren
- Prüfung und Ausstellung des Energieausweises
- Aushändigung des fertigen Ausweises (meist innerhalb von 1-2 Wochen, bei Online-Diensten oft schneller)
Der fertige Energieausweis ist zehn Jahre gültig und enthält wichtige Informationen über die Energieeffizienz des Gebäudes.
Welche Unterlagen benötige ich für den Energieausweis?
Für die Erstellung eines Energieausweises müssen Sie einige Unterlagen bereitstellen. Der Umfang variiert je nachdem, ob Sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis beantragen.
Für einen Verbrauchsausweis benötigen Sie:
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
- Informationen über die Nutzfläche des Gebäudes
- Angaben über etwaige Leerstände in der Immobilie
- Baujahr des Gebäudes
Bei einem Bedarfsausweis sind folgende Unterlagen nötig:
- Detaillierte Baupläne mit Gebäudemaßen
- Informationen zur energetischen Qualität der Bauteile
- Technische Daten zur Heizungsanlage
- Baujahr der Immobilie und Heizung
- Optional: Fotos des Gebäudes
Ich hatte mal die Unterlagen für meinen Verbrauchsausweis nicht vollständig zusammen und musste improvisieren. Der Energieberater hat mir damals geraten: „Sammel alle Heizkostenabrechnungen, die du finden kannst – im Zweifel reichen auch zwei Jahre.“ Das klappte, aber vollständige Unterlagen beschleunigen den Prozess ungemein.
Energieausweis online erstellen: So geht’s
Heutzutage können Sie Ihren Energieausweis bequem online erstellen lassen – eine Option, die immer beliebter wird. Der Online-Prozess ist besonders bei Verbrauchsausweisen unkompliziert. Die Erstellung eines Energieausweises im Internet dauert meist nur etwa 7 Minuten und spart gegenüber der Vor-Ort-Erstellung bis zu 300 Euro.
So funktioniert’s in vier einfachen Schritten:
- Bestimmen Sie zunächst, welche Ausweisart für Ihre Immobilie passend ist
- Füllen Sie das Online-Formular mit den relevanten Daten aus
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten an
- Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie Ihren rechtsgültigen Energieausweis
Viele Online-Anbieter stellen praktische Ausfüllhilfen und telefonischen Support zur Verfügung. Die Klimafaktorberechnung erfolgt automatisch anhand Ihrer Postleitzahl und amtlicher Daten.
Besonders praktisch: Bei vielen Anbietern können Sie digitale Fotos modernisierter Bauteile hochladen, um diese zu dokumentieren. Das ist besonders wichtig, wenn Sie bereits energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt haben.
Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Nicht jeder darf den Energieausweis ausstellen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, wer die Befugnis hat, einen rechtsgültigen Energieausweis zu erstellen.
Für den Verbrauchsausweis sind diese Personen berechtigt:
- Architekten und Bauingenieure
- Schornsteinfeger
- Handwerksmeister bestimmter Gewerke
- Techniker mit entsprechender Ausbildung
- Staatlich anerkannte Energieberater
Der bedarfsorientierte Energieausweis muss von zertifizierten Fachleuten mit spezieller Qualifikation ausgestellt werden. Dazu zählen Gebäudeenergieberater, Architekten oder spezialisierte Ingenieure. Eine persönliche Besichtigung der Immobilie ist hierbei Pflicht.
Wenn Sie einen Energieausweis benötigen, können Sie auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder unter www.energie-effizienz-experten.de nach qualifizierten Ausstellern suchen.
Bei Wohnungseigentum kann übrigens oft die Hausverwaltung helfen – sie hat häufig bereits einen Energieausweis für das gesamte Gebäude. Dies ist eine Erfahrung, die ich selbst gemacht hab, als ich eine Wohnung verkaufen wollte.
Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Der Hauptunterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis liegt in der Methode der Datenerhebung. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner einer Immobilie in den letzten drei Jahren. Er spiegelt damit das konkrete Verhalten der Bewohner wider und kann je nach Nutzungsgewohnheiten stark variieren.
Der Bedarfsausweis hingegen betrachtet die energetischen Eigenschaften des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Für seine Erstellung werden die Bausubstanz, Dämmung, Heizungsanlage und weitere technische Aspekte bewertet. Er gibt also den theoretischen Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen an.
Eine interessante Beobachtung aus meiner Praxis: Bei älteren, teilsanierten Gebäuden kann der Verbrauchsausweis oft besser ausfallen als der Bedarfsausweis – besonders wenn die Bewohner sparsam heizen.
Welcher Energieausweis für welches Gebäude?
Die Wahl des richtigen Energieausweises hängt von Ihrer Immobilie ab. Das Gebäudeenergiegesetz macht hier klare Vorgaben, welcher Ausweis für welches Gebäude geeignet oder sogar vorgeschrieben ist.
Gebäudetyp | Empfohlener Ausweis | Besonderheiten |
---|---|---|
Wohngebäude mit Bauantrag vor November 1977 | Bedarfsausweis | Pflicht, wenn keine umfassende energetische Sanierung erfolgte |
Wohngebäude mit Bauantrag nach 1. November 1977 | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis | Wahlfreiheit für Eigentümer |
Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten | Bedarfsausweis bei Bauantrag vor 1977 | Sonst Wahlfreiheit |
Neubau | Bedarfsausweis | Pflicht vor Fertigstellung |
Für Nichtwohngebäude gelten teilweise andere Regelungen. Generell lässt sich sagen: Je älter und energetisch schlechter ein Gebäude ist, desto sinnvoller ist der Bedarfsausweis. Er liefert dann eine objektivere Bewertung und konkretere Modernisierungsempfehlungen.
Bei neueren Gebäuden, die nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet wurden, haben Sie in der Regel die freie Wahl zwischen beiden Ausweisarten. Der Verbrauchsausweis ist hier oft die kostengünstigere Alternative.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis beantragen
Die Beantragung eines Verbrauchsausweises ist in der Regel unkomplizierter und günstiger als die eines Bedarfsausweises. Der Verbrauchsausweis kostet etwa 50 bis 100 Euro, während der Bedarfsausweis mit 300 bis 500 Euro deutlich teurer sein kann.
Der Verbrauchsausweis gibt jedoch nur bedingt Aufschluss über die tatsächliche energetische Qualität des Gebäudes, da er stark vom Verhalten der Bewohner abhängt. Sparsame Mieter können hier ein energetisch ineffizientes Gebäude besser dastehen lassen als es tatsächlich ist.
Den Bedarfsausweis sollten Sie hingegen bei einem Fachmann vor Ort beantragen. Dieser wird:
- Ihre Immobilie besichtigen
- Die Bausubstanz untersuchen
- Die Heizungsanlage beurteilen
- Alle energierelevanten Komponenten erfassen
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Investition in einen Bedarfsausweis besonders dann sinnvoll ist, wenn Sie Sanierungsmaßnahmen planen. Die detaillierten Modernisierungsempfehlungen, die Teil des bedarfsorientierten Energieausweises sind, können eine wertvolle Orientierung bieten und langfristig Energiekosten sparen helfen.
Sollten Sie unsicher sein, welcher Ausweis für Ihre Situation der richtige ist, fragen Sie einen Energieberater um Rat.
Wann ist der Energieausweis vorgeschrieben?
Der Energieausweis ist nicht immer freiwillig – in vielen Fällen schreibt das Gesetz ihn zwingend vor. Diese Pflicht wurde mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und später dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) kontinuierlich verschärft.
Grundsätzlich gilt: Sobald eine Immobilie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll, muss ein gültiger Energieausweis vorhanden sein. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen.
Beim Neubau ist der Energieausweis ebenfalls Pflicht. Hier muss bereits vor Baubeginn durch Berechnungen nachgewiesen werden, dass das geplante Haus den Energiestandards entspricht.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen – etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder sehr kleinen Gebäuden unter 50m² Nutzfläche.
Energieausweis-Pflicht bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder mieten möchten, haben Sie das Recht, den Energieausweis einzusehen. Als Verkäufer oder Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Energieausweis bei Besichtigungen vorzulegen und spätestens bei Vertragsabschluss zu übergeben.
Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein:
- Die Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Der Endenergiebedarf oder -verbrauch
- Die wesentlichen Energieträger für die Heizung
- Das Baujahr des Gebäudes
- Die Energieeffizienzklasse (bei neueren Ausweisen)
Fehlen diese Angaben, können Bußgelder verhängt werden. Die Strafen bei Verstößen gegen die Energieausweis-Pflicht sind nicht zu unterschätzen – sie können bis zu 15.000 Euro betragen.
„Bei einer Vermietung von Haus oder Wohnung habe ich immer einen Energieausweis dabei“, erzählt mir ein befreundeter Immobilienverwalter. „Das spart nicht nur möglichen Ärger mit Behörden, sondern schafft auch Vertrauen bei den Mietern.“
Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht
Obwohl der Energieausweis für die meisten Gebäude vorgeschrieben ist, gibt es einige Ausnahmen. Nicht jede Immobilie benötigt einen Energieausweis.
Zu den wichtigsten Ausnahmen zählen:
- Denkmalgeschützte Gebäude
- Gebäude mit weniger als 50m² Nutzfläche
- Gebäude, die nur vorübergehend genutzt werden (weniger als 4 Monate pro Jahr)
- Religiöse Gebäude und Gotteshäuser
- Landwirtschaftlich genutzte Gebäude mit niedrigem Energiebedarf
- Industrieanlagen, Werkstätten und Produktionsgebäude mit geringem Heizbedarf
- Unbeheizte Gebäude oder Gebäudeteile
Bei gemeinsam versorgten Wohneinheiten, wie in Mehrfamilienhäusern, kann ein Sammelausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Einzelne Wohnungen benötigen dann keinen separaten Ausweis.
Ich erinnere mich an einen Fall, wo ein Kunde für sein kleines Gartenhaus unbedingt einen Energieausweis wollte. Ich musste lächeln und ihm erklären, dass für solch kleine Gebäude unter 50m² keine Pflicht besteht – es sei denn, es wird dauerhaft bewohnt.
Kosten und Gültigkeit des Energieausweises
Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art und Umfang. Ein Verbrauchsausweis ist mit 50 bis 100 Euro deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis, der zwischen 300 und 500 Euro kosten kann. Der Preisunterschied erklärt sich durch den höheren Aufwand bei der Erstellung des Bedarfsausweises, der eine persönliche Besichtigung und detaillierte Berechnungen erfordert.
Einfluss auf den Preis haben:
- Art und Größe des Gebäudes
- Komplexität der Gebäudestruktur
- Verfügbarkeit von Unterlagen
- Regionale Unterschiede bei den Ausstellern
Wenn Sie mehrere Angebote einholen, können Sie oft Geld sparen. Achten Sie aber auf die Qualifikation der Aussteller – ein zu günstiger Energieausweis könnte mangelhaft sein oder sogar gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum, das auf dem Ausweis vermerkt ist.
Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Energieausweis vorzeitig seine Gültigkeit verliert:
- Bei umfangreichen energetischen Sanierungen des Gebäudes
- Bei Anbauten oder Erweiterungen, die die energetische Bilanz verändern
- Bei wesentlichen Änderungen an der Heizungsanlage
In diesen Fällen spiegelt der alte Ausweis nicht mehr die tatsächlichen energetischen Eigenschaften des Gebäudes wider. Ein neuer Energieausweis muss dann erstellt werden, auch wenn die zehn Jahre noch nicht abgelaufen sind.
„Einen alten Energieausweis in der Schublade zu haben, ist wie ein abgelaufener Führerschein – er erfüllt seinen Zweck nicht mehr“, sagte mir ein Energieberater bei der Erneuerung meines Ausweises nach umfassender Fassadendämmung.
Kostenfaktoren bei der Erstellung
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Diese sollten Sie kennen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten.
Beim Verbrauchsausweis kostet der verbrauchsorientierte Energieausweis meist zwischen 50 und 100 Euro. Der Preis hängt dabei vor allem von:
- Der Anzahl der Wohneinheiten
- Der Komplexität der Heizkostenabrechnung
- Dem Aufwand für die Datenerfassung
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist mit 300 bis 500 Euro deutlich teurer. Hier schlagen folgende Faktoren zu Buche:
- Gebäudegröße und -komplexität
- Aufwand für die Vor-Ort-Begehung
- Notwendige Berechnungen und Simulationen
- Qualifikation des Ausstellers
Vor- und Nachteile verschiedener Anbieter:
Anbieter | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Lokaler Energieberater | Persönliche Beratung, lokale Expertise | Oft teurer, längere Wartezeiten |
Online-Dienste | Günstig, schnell verfügbar | Keine persönliche Beratung |
Schornsteinfeger | Kennt das Gebäude bereits, praktisch | Nicht für alle Gebäudetypen verfügbar |
Energieversorger | Verbrauchsdaten bereits vorhanden | Meist nur Verbrauchsausweise |
Ich habe für mein erstes Einfamilienhaus damals einen Schornsteinfeger mit der Ausstellung beauftragt. Das war praktisch, weil er das Haus schon kannte und direkt einen Termin nach der regulären Prüfung anbieten konnte.
Fördermöglichkeiten für den Energieausweis
Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Wege, wie Sie die Kosten für Ihren Energieausweis reduzieren können. Verschiedene Förderprogramme können hier helfen.
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten:
- Kombination mit einer geförderten Energieberatung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Energieberatungen für Wohngebäude. Im Rahmen einer solchen Beratung wird oft auch ein Energieausweis erstellt.
- Förderung bei Sanierungsmaßnahmen: Wenn Sie ohnehin eine energetische Sanierung mit KfW- oder BAFA-Förderung planen, kann der Energieausweis als Teil der förderfähigen Kosten berücksichtigt werden.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Das BAFA fördert die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans mit bis zu 50% der Kosten. In diesem Rahmen wird meist auch ein Energieausweis erstellt.
- Kommunale Aktionen: Manche Städte und Gemeinden bieten zeitlich begrenzte Aktionen an, bei denen Energieausweise kostenlos oder vergünstigt erstellt werden.
Eine Freundin von mir hat letztens über ihre Kommune einen kostenlosen Energieausweis bekommen, da die Stadt eine Aktion zur Förderung energetischer Sanierungen durchgeführt hat. Es lohnt sich also, beim lokalen Bauamt nachzufragen!
Informationen im Energieausweis genau verstehen
Der Energieausweis enthält eine Fülle wichtiger Informationen. Aber was bedeuten all die Zahlen und Diagramme eigentlich? Lassen Sie mich das entschlüsseln.
Auf den ersten Seiten finden Sie grundlegende Angaben zum Gebäude: Adresse, Baujahr, Nutzfläche und die Art des Ausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis). Jeder Energieausweis enthält zudem eine Registrierungsnummer, anhand derer seine Echtheit überprüft werden kann.
Der Kern des Ausweises ist die farbige Energieeffizienzskala. Sie reicht von A+ (sehr effizient) bis H (ineffizient) und gibt auf einen Blick Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes. Unter der Skala finden Sie den konkreten Endenergieverbrauch oder -bedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a).
Zusätzlich werden die verwendeten Energieträger (Gas, Öl, Strom, erneuerbare Energien) und der Anteil erneuerbarer Energien ausgewiesen. Bei Bedarfsausweisen sind auch Angaben zum Primärenergiebedarf enthalten, der die gesamte Energiekette von der Gewinnung bis zur Nutzung berücksichtigt.
Energieverbrauch und Energieeffizienzklassen
Die Energieeffizienzklassen im Energieausweis sind mit denen bei Elektrogeräten vergleichbar – nur dass sie auf Gebäude angewendet werden. Je besser die Klasse (A+ bis A), desto energieeffizienter ist das Gebäude.
Der Energieverbrauch wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegeben. Diese Kenngröße erlaubt einen direkten Vergleich verschiedener Gebäude, unabhängig von ihrer Größe.
Ein typisches Wohngebäude aus den 1970er Jahren ohne Sanierung liegt oft im Bereich von 200-250 kWh/m²a (Klassen E-F). Moderne Neubauten erreichen Werte unter 75 kWh/m²a (Klassen A-B), Passivhäuser sogar unter 15 kWh/m²a.
Die Energieeffizienzklasse beeinflusst zunehmend den Wert einer Immobilie. Häuser mit schlechter Bewertung könnten in Zukunft schwerer verkäuflich sein. Ich habe beobachtet, dass der Energieausweis bei Kaufinteressenten immer mehr Beachtung findet – ein guter Energieausweis kann ein echtes Verkaufsargument sein.
Empfehlungen zur energetischen Sanierung
Ein besonders wertvoller Teil im Energieausweis sind die Modernisierungsempfehlungen. Sie bieten konkrete Vorschläge, wie die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann.
Bei bedarfsorientierten Energieausweisen sind diese Empfehlungen besonders detailliert und individuell auf das Gebäude zugeschnitten. Es werden verschiedene Maßnahmen mit Angaben zu Einsparpotenzial und Amortisationszeit aufgeführt, beispielsweise:
- Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke
- Erneuerung der Fenster
- Modernisierung der Heizungsanlage
- Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Nutzung erneuerbarer Energien
Diese Empfehlungen helfen Eigentümern, die Sanierung systematisch anzugehen und die wirtschaftlichsten Maßnahmen zuerst umzusetzen.
Ich erinnere mich an einen Kunden, der aufgrund der Empfehlungen im Energieausweis zunächst seine Kellerdecke dämmen ließ, statt wie ursprünglich geplant neue Fenster einzubauen. Die Amortisationszeit war mit drei Jahren deutlich kürzer, und er konnte die Energiekosten spürbar senken.
Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, erhalten Sie noch detailliertere Empfehlungen als im Standardausweis. Der iSFP wird vom BAFA mit bis zu 50% der Kosten gefördert und lohnt sich besonders bei älteren Gebäuden mit hohem Sanierungsbedarf.
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