Energieausweis 2025: Gültigkeitsregeln erklärt

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes dokumentiert und seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Immobilienbesitzer noch mehr Bedeutung erlangt hat. Die Gültigkeit dieses Dokuments erstreckt sich über einen bestimmten Zeitraum, was für Eigentümer, Verkäufer und Vermieter wichtige Konsequenzen hat.
Seit 2014 wurden die gesetzlichen Anforderungen an Energieausweise verschärft, was zu mehr Transparenz beim Primärenergieverbrauch und Endenergiebedarf von Wohngebäuden geführt hat. Bei Verstößen gegen die Ausweispflicht können Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen – ein Grund, warum Sie als Immobilieneigentümer die Gültigkeitsdauer Ihres Energieausweises kennen sollten. Nach einer energetischen Sanierung oder umfassenden Modernisierung kann zudem die Erstellung eines neuen Energieausweises erforderlich werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Energieausweis für Wohngebäude ist 10 Jahre gültig und muss nach energetischer Sanierung neu erstellt werden.
- Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis (basierend auf tatsächlichem Energieverbrauch) und den Bedarfsausweis (theoretische Berechnung), wobei für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 ein Bedarfsausweis Pflicht ist.
- Bei Verkauf oder Vermietung muss der Energieausweis potenziellen Käufern/Mietern vorgelegt und in Immobilienanzeigen die Energiekennwerte angegeben werden.
- Ausstellen dürfen den Energieausweis nur qualifizierte Fachleute wie Ingenieure, Architekten oder Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation.
- Bei Verstößen gegen die Energieausweispflicht drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Gültigkeit des Energieausweises für Wohngebäude
Der Energieausweis ist ein amtliches Zertifikat, das Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes gibt. Seit Mai 2021 bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die gesetzliche Grundlage für dieses wichtige Dokument. Für jedes Haus oder jede Wohnung können Sie den energetischen Zustand ganz konkret ablesen. Was viele nicht wissen: Der Ausweis muss bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie zwingend vorgelegt werden.
Wann sollten Sie an die Erstellung eines neuen Energieausweises denken? Spätestens wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Aber auch nach einer energetischen Sanierung kann ein Update sinnvoll sein, um die verbesserten Werte zu dokumentieren.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist nach seiner Ausstellung immer 10 Jahre gültig. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der ersten Seite des Dokuments. Nach Ablauf dieser Frist verlieren Energieausweise ihre Rechtsgültigkeit automatisch, und es muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Eigentümer sollten den Ablaufzeitpunkt daher im Voraus planen.
Wann benötigen Sie definitiv einen gültigen Energieausweis? Bei jedem Eigentümerwechsel oder bei Neuvermietung! Wichtig zu wissen: Das Ablaufdatum des Energieausweises bleibt auch bei Besitzwechseln immer gleich – die Gültigkeit beginnt nicht etwa neu, wenn die Immobilie den Besitzer wechselt.
Die Kosten für einen Energieausweis liegen je nach Art zwischen 50 bis 100 Euro für einen einfachen Verbrauchsausweis und deutlich mehr für einen detaillierten Bedarfsausweis.
Gültigkeit nach energetischer Sanierung
Nach einer umfassenden energetischen Sanierung sollten Sie nicht warten, bis der alte Energieausweis abläuft. Wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren, verbessert sich naturgemäß auch dessen Energieeffizienz. Dies sollte in einem aktualisierten Energieausweis dokumentiert werden!
Die Aktualisierung bei Sanierungen kann zu deutlich besseren Energiekennwerten führen. Diese wirken sich positiv auf den Wert Ihrer Immobilie aus. Haben Sie beispielsweise eine neue Wärmedämmung installiert oder das Heizsystem modernisiert, lohnt sich die Neuausstellung fast immer.
Wann wird ein neuer Energieausweis nach Sanierung zwingend erforderlich? Rechtlich gesehen müssen Sie bei Gebäudeerweiterungen über 50% der Grundfläche einen neuen Ausweis erstellen lassen. Aber auch bei kleineren Maßnahmen kann die freiwillige Aktualisierung sinnvoll sein.
Arten von Energieausweisen: Bedarf und Verbrauch
Bei Energieausweisen unterscheiden wir grundsätzlich zwei Typen: den Bedarfsausweis (auch Energiebedarfsausweis genannt) und den Verbrauchsausweis (Energieverbrauchsausweis). Beide haben ihre Berechtigung, aber sie unterscheiden sich fundamental in ihrer Aussagekraft und Erstellung.
Was ist der Unterschied? Der Bedarfsausweis basiert auf theoretischen Berechnungen, während der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre widerspiegelt. Bei Zweifeln an der Richtigkeit empfehle ich Ihnen immer den aussagekräftigeren Bedarfsausweis.
Ausstellung des passenden Energieausweises
Die Ausstellung des Energieausweises erfolgt durch qualifizierte Fachleute. Aber welcher Typ ist für Ihre Immobilie der richtige? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist in der Regel ein Bedarfsausweis Pflicht. Bei neueren Gebäuden oder solchen mit mehr Wohneinheiten besteht oftmals Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweistypen.
Ausweistyp | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Bedarfsausweis | Genauere Bewertung des Gebäudezustands | Höhere Kosten (ca. 300-500€) |
Verbrauchsausweis | Kostengünstiger (ca. 50-100€) | Abhängig vom Nutzerverhalten |
Ich hatte mal einen Kunden, der seinen Verbrauchsausweis zunächst für völlig unglaubwürdig hielt. Die Werte waren extrem niedrig – bis wir herausfanden, dass die Vormieter die Wohnung kaum genutzt hatten. Das zeigt: Der Verbrauchsausweis kann manchmal in die Irre führen!
Verpflichtung zum Bedarfsausweis
Es gibt Fälle, in denen Sie keine Wahlfreiheit haben und zwingend einen Bedarfsausweis benötigen. Ist Ihr Wohngebäude älteren Datums und hat weniger als fünf Wohnungen? Dann sind Sie vermutlich betroffen.
Laut GEG ist für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Es sei denn, das Gebäude wurde nachträglich auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht.
Was kostet der Verbrauchsausweis im Vergleich? In der Regel zahlen Sie für einen Verbrauchsausweis zwischen 50 und 100 Euro, während ein Bedarfsausweis mit 300 bis 500 Euro deutlich teurer sein kann. Der höhere Preis erklärt sich durch den deutlich größeren Aufwand bei der Erstellung.
Gesetzliche Grundlagen für die Gültigkeit
Die gesetzlichen Vorgaben für Energieausweise haben sich über die Jahre mehrfach verändert. Seit 2021 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als einheitliche Rechtsgrundlage. Es löste die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und fasst verschiedene energiebezogene Regelwerke zusammen.
Was steht eigentlich im § 88 des Gebäudeenergiegesetzes? Hier finden Sie die genauen Vorschriften zur zehnjährigen Gültigkeit des Energieausweises. Auch die Bußgeldvorschriften sind dort detailliert aufgeführt.
Energieausweis eingeführt: Änderungen seit Mai 2014
Der Energieausweis wurde in seiner heutigen Form mit der EnEV 2014 im Mai 2014 eingeführt. Damals gab es wesentliche Änderungen, die auch heute noch relevant sind.
Mit der EnEV 2014 wurden Energieeffizienzklassen (ähnlich wie beim Kühlschrank) eingeführt, die auf einer Skala von A+ bis H den energetischen Zustand eines Gebäudes anschaulich darstellen. Diese Klassifizierung macht es für Laien deutlich einfacher, den energetischen Zustand eines Gebäudes einzuschätzen.
Außerdem wurde ein Pflichtfeld zur Angabe des Energieverbrauchs pro Quadratmeter und Jahr eingeführt. Diese Angabe muss seither auch in Immobilienanzeigen erscheinen, wenn ein Energieausweis vorhanden ist.
Verpflichtungen laut Gebäudeenergiegesetz
Das GEG regelt seit November 2020 sämtliche energetischen Anforderungen an Gebäude. Es vereint die bisherigen Regelwerke EnEV, EnEG und EEWärmeG unter einem Dach.
Welche Verpflichtungen bestehen für Sie als Immobilienbesitzer?
- Bei Verkauf oder Vermietung müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen
- In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis erscheinen
- Bei Neubau oder umfassender Sanierung müssen bestimmte Energiestandards eingehalten werden
- Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) bietet zu diesen Themen hilfreiche Informationen. Sie können sich dort beraten lassen, welche Verpflichtungen für Ihre spezifische Situation gelten.
Der energetische Zustand im Energieausweis
Im Energieausweis wird der energetische Zustand eines Gebäudes dokumentiert. Er enthält Kennwerte zum Energieverbrauch bzw. -bedarf und gibt so Aufschluss über die Energieeffizienz. Diese Information ist für potenzielle Käufer oder Mieter wertvoll, um die zu erwartenden Energiekosten einschätzen zu können.
Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient). Sie ähneln den bekannten Klassifizierungen bei Haushaltsgeräten wie dem Kühlschrank und machen die Einordnung auch für Laien verständlich.
Endenergiebedarf und Primärenergieverbrauch
Im Energieausweis stellt der Endenergiebedarf eine zentrale Größe dar. Er gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser theoretisch benötigt wird. Beim Verbrauchsausweis wird stattdessen der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre verwendet.
Was bedeutet eigentlich der Unterschied zwischen Endenergiebedarf und Primärenergieverbrauch?
Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude tatsächlich zugeführt werden muss. Der Primärenergieverbrauch berücksichtigt zusätzlich die Energie, die bei der Gewinnung, Umwandlung und dem Transport des Energieträgers benötigt wird. Er ist damit ein umfassenderer Wert, der auch ökologische Aspekte berücksichtigt.
Ein Beispiel: Bei einem Haus mit Gasheizung ist der Endenergiebedarf die Menge Gas, die verbraucht wird. Der Primärenergieverbrauch beinhaltet zusätzlich die Energie, die für Förderung, Transport und Aufbereitung des Gases aufgewendet werden muss.
Was steht im Energieausweis?
Der Energieausweis enthält zahlreiche Informationen über das Gebäude und dessen energetische Eigenschaften. Aber was genau steht eigentlich drin?
Auf der ersten Seite finden Sie die Energieeffizienzklasse und die wichtigsten Kennwerte auf einen Blick. Die folgenden Seiten enthalten detailliertere Informationen:
- Allgemeine Angaben zum Gebäude sowie das Ausstellungsdatum
- Kennwerte zum Energieverbrauch oder -bedarf
- Informationen zur Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser
- Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energiebilanz
- Erläuterungen und Hinweise zum Energieausweis
Diese Angaben aus dem Energieausweis helfen bei der Beurteilung eines Gebäudes und geben Aufschluss über mögliche zukünftige Energiekosten. Besonders die Modernisierungsempfehlungen können wertvoll sein, wenn Sie überlegen, Ihr Gebäude energetisch zu sanieren.
Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. Das GEG legt fest, welche Personen zur Ausstellung berechtigt sind. In der Regel handelt es sich um Fachleute mit entsprechender Qualifikation im Bau- oder Energiebereich.
Ein Energieausweis stellt eine wichtige Bewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes dar. Daher ist es verständlich, dass nur qualifizierte Personen diese Beurteilung vornehmen dürfen.
Anforderungen an den Aussteller
Welche Anforderungen müssen Aussteller von Energieausweisen erfüllen? Zunächst einmal müssen sie über eine relevante Ausbildung verfügen. Das kann ein Studium im Bauwesen, der Architektur oder des Ingenieurwesens sein.
Zusätzlich zur grundlegenden Ausbildung sind oft weiterführende Qualifikationen oder praktische Erfahrungen erforderlich. Energieausweise dürfen von Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen.
Die Ausstellung von Energieausweisen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, da die Bewertung direkte Auswirkungen auf den Wert einer Immobilie haben kann. Falsche Angaben können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Anerkannte Fachleute und Qualifikationen
Welche Berufsgruppen dürfen in der Praxis einen Energieausweis ausstellen? Hier ein Überblick:
- Architekten
- Bauingenieure
- Energieberater
- Heizungsbauer mit entsprechender Zusatzqualifikation
- Schornsteinfegermeister
- Personen mit vergleichbarer Qualifikation
Ein Architekt hat in der Regel die nötige Qualifikation, um einen Energieausweis auszustellen. Aber auch Energieberater mit entsprechender Zertifizierung sind häufig Ansprechpartner für die Erstellung von Energieausweisen.
Meine Erfahrung: Gerade bei komplexeren Gebäuden lohnt es sich, einen Spezialisten zu beauftragen. Ein Energieberater oder spezialisierter Architekt kann nicht nur den Ausweis erstellen, sondern auch wertvolle Tipps für energetische Verbesserungen geben.
Prozess der Ausstellung von Energieausweisen
Wie läuft eigentlich die Ausstellung eines Energieausweises ab? Der Prozess unterscheidet sich je nachdem, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellt werden soll. Beim Verbrauchsausweis werden hauptsächlich die Verbrauchsdaten der letzten Jahre ausgewertet. Für den Bedarfsausweis ist eine umfassendere Analyse des Gebäudes notwendig.
Der Zeitaufwand für die Erstellung variiert entsprechend. Während ein Verbrauchsausweis oft innerhalb weniger Tage erstellt werden kann, dauert die Ausstellung eines Bedarfsausweises in der Regel länger, da hier detaillierte Berechnungen erforderlich sind.
Benötigte Unterlagen und Informationen
Für die Ausstellung eines Energieausweises müssen Sie dem Aussteller bestimmte Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Was wird konkret benötigt?
Für den Verbrauchsausweis:
- Verbrauchsdaten für Heizenergie der letzten drei Jahre
- Informationen zur Warmwasserbereitung
- Grundlegende Gebäudedaten (Baujahr, Größe, etc.)
Für den Bedarfsausweis:
- Baupläne und Gebäudeschnitte
- Angaben zu verwendeten Baumaterialien
- Informationen zu Heizungs- und Lüftungsanlagen
- Details zur Wärmedämmung
Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer kann der Energieausweis erstellt werden. Fehlen wichtige Informationen, müssen diese durch Annahmen oder Vor-Ort-Begehungen ermittelt werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann.
Energieausweis ausstellen: Ablauf
Die Ausstellung eines neuen Energieausweises läuft in mehreren Schritten ab. Wie genau sieht der Prozess aus?
- Kontaktaufnahme mit einem qualifizierten Aussteller
- Entscheidung für Bedarfs- oder Verbrauchsausweis (soweit Wahlfreiheit besteht)
- Bereitstellung der notwendigen Unterlagen
- Ggf. Besichtigung des Gebäudes durch den Aussteller
- Auswertung der Daten und Erstellung des Energieausweises
- Übergabe des fertiggestellten Dokuments
Beim Bedarfsausweis erfolgt zusätzlich eine detaillierte Berechnung des theoretischen Energiebedarfs anhand der Gebäudegeometrie, der Baumaterialien und der Anlagentechnik.
Bei älteren Gebäuden ohne vorhandene Baupläne kann es erforderlich sein, dass der Aussteller eine Vor-Ort-Begehung durchführt, um die notwendigen Daten zu erheben. Dies erhöht natürlich die Kosten für den Energieausweis.
Pflichten bei Verkauf und Vermietung
Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie gibt es klare Pflichten bezüglich des Energieausweises. Diese wurden mit der EnEV 2014 eingeführt und im GEG fortgeführt. Wer seine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchte, muss den Interessenten einen gültigen Energieausweis vorlegen.
Der Energieausweis muss beim Verkauf oder der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Spätestens bei Vertragsabschluss muss das Original oder eine Kopie übergeben werden.
Ausweispflicht in Immobilienanzeigen
Seit der EnEV 2014 müssen bereits in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis aufgeführt werden. Das betrifft sowohl Anzeigen in Zeitungen als auch Online-Portale.
Folgende Angaben sind verpflichtend:
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Energiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a)
- Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (bei neueren Ausweisen)
Fehlen diese Angaben, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Viele Immobilienportale haben inzwischen entsprechende Pflichtfelder eingeführt, um sicherzustellen, dass diese Angaben gemacht werden.
Übertragung an Käufer oder Mieter
Beim Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages muss der Energieausweis an den Käufer oder Mieter übergeben werden. Die Übergabe kann als Original oder als Kopie erfolgen.
Wichtig zu wissen: Die Gültigkeit des Energieausweises bleibt vom Eigentümerwechsel unberührt. Ist der Ausweis also noch gültig, kann der neue Eigentümer ihn bis zum Ablaufdatum weiterverwenden.
Wird eine Immobilie verkauft oder neu vermietet, ist der Verkäufer bzw. Vermieter in der Pflicht, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Wer das versäumt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Konflikte mit dem Käufer oder Mieter, der im Nachhinein von ungünstigen energetischen Eigenschaften der Immobilie überrascht wird.
Ausnahmen bei der Energieausweispflicht
Es gibt Situationen, in denen kein Energieausweis benötigt wird. Das GEG sieht verschiedene Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen betreffen bestimmte Gebäudetypen oder -größen sowie spezielle Nutzungsarten.
Die meisten dieser Ausnahmen haben praktische Gründe. Bei sehr kleinen Gebäuden wäre der Aufwand für einen Energieausweis beispielsweise unverhältnismäßig hoch.
Wann ist kein Energieausweis erforderlich?
In folgenden Fällen muss kein Energieausweis ausgestellt werden:
- Bei Gebäuden mit weniger als 50 m² Nutzfläche
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen
- Bei Gebäuden, die nicht beheizt oder gekühlt werden müssen
- Bei provisorischen Gebäuden mit einer Nutzungsdauer von maximal zwei Jahren
- Bei Gebäuden, die dem Gottesdienst oder religiösen Zwecken dienen
- Bei Ferienhäusern, die weniger als vier Monate pro Jahr genutzt werden
Besonders bei Baudenkmälern gibt es oft Einschränkungen bei energetischen Sanierungen, um den historischen Charakter zu erhalten. Hier wäre ein Energieausweis wenig aussagekräftig, da ohnehin nur eingeschränkte Maßnahmen möglich sind.
Sonderfälle und spezifische Regelungen
Neben den allgemeinen Ausnahmen gibt es einige Sonderfälle und spezifische Regelungen, die beachtet werden sollten:
Bei landwirtschaftlich genutzten Gebäuden gelten Sonderregelungen bezüglich des Energieausweises. Diese müssen nur für die Bereiche einen Energieausweis haben, die Wohnzwecken dienen oder beheizt werden.
Auch bei gemischt genutzten Gebäuden (z.B. Wohnen und Gewerbe in einem Gebäude) gelten besondere Regeln. Hier kann unter Umständen eine getrennte Betrachtung der unterschiedlich genutzten Gebäudeteile erforderlich sein.
In manchen Bundesländern gibt es zusätzliche Regelungen oder Interpretationen der bundesweiten Vorgaben. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an das zuständige Bauordnungsamt wenden oder einen Fachmann konsultieren.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Wer gegen die Vorschriften zum Energieausweis verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das GEG sieht für verschiedene Verstöße Bußgelder vor. Diese können je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfallen.
Typische Verstöße sind das Fehlen eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung, falsche Angaben im Ausweis oder das Nichtangeben von verpflichtenden Informationen in Immobilienanzeigen.
Bußgelder bis zu 10.000 Euro
Die Höhe der Bußgelder kann bis zu 10.000 Euro betragen. In besonders schwerwiegenden Fällen können sogar bis zu 15.000 Euro fällig werden, etwa wenn vorsätzlich falsche Angaben im Energieausweis gemacht werden.
Einige Beispiele für Bußgelder:
- Fehlen der Pflichtangaben in Immobilienanzeigen: bis zu 10.000 Euro
- Nichtvorlage des Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung: bis zu 10.000 Euro
- Ausstellung eines Energieausweises ohne entsprechende Qualifikation: bis zu 10.000 Euro Bußgeld
Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Verstoßes und ob es sich um ein vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln handelt.
Verantwortung von Eigentümern und Vermietern
Als Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Energieausweis. Sie müssen sicherstellen, dass ein gültiger Ausweis vorhanden ist und dass dieser korrekt verwendet wird.
Was müssen Sie konkret beachten?
- Stellen Sie sicher, dass ein gültiger Energieausweis für Ihre Immobilie vorhanden ist
- Machen Sie die erforderlichen Angaben in Immobilienanzeigen
- Legen Sie Interessenten den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vor
- Übergeben Sie bei Vertragsabschluss eine Kopie oder das Original
- Achten Sie auf das Ablaufdatum und kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Erneuerung
Tipp: Dokumentieren Sie die Vorlage und Übergabe des Energieausweises, um im Streitfall einen Nachweis zu haben. Ein einfacher Vermerk im Kauf- oder Mietvertrag kann hierfür ausreichend sein.
Gerade beim Verkauf einer Immobilie kann ein günstiger Energieausweis ein Verkaufsargument sein. Umgekehrt kann ein schlechter Energieausweis den Wert mindern. Eine energetische Sanierung vor dem Verkauf kann sich daher unter Umständen lohnen.
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