Energieausweis-Aussteller für Ihr Objekt: Auswahl & Tipps

Die Suche nach einem qualifizierten Energieausweis-Aussteller für Ihre Immobilie kann herausfordernd sein, da nicht jeder berechtigt ist, dieses wichtige Dokument zu erstellen. Seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als Nachfolger der Energieeinsparverordnung gelten klare Regeln, wer Energieausweise ausstellen darf.
Ein Energieausweis ist für Vermieter und Verkäufer von Immobilien gesetzlich verpflichtend und informiert über die Energieeffizienz des Gebäudes. Qualifizierte Fachleute wie Architekten, Ingenieure oder zertifizierte Energieberater können nach entsprechender Weiterbildung diesen Ausweis erstellen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt eine Expertenliste mit vertrauenswürdigen Ausstellern, die Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Berater in Ihrer Nähe helfen kann.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten mit baunaher Ausbildung ausgestellt werden, darunter Architekten, Ingenieure, Techniker und Handwerker mit entsprechender Fortbildung im Energieeffizienzbereich.
- Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: bedarfsorientierte (basierend auf Berechnungen) und verbrauchsorientierte (basierend auf tatsächlichen Verbrauchsdaten), wobei für Gebäude mit Bauantrag vor 1977 ein Bedarfsausweis verpflichtend ist.
- Energieausweis-Aussteller unterliegen strengen Sorgfaltspflichten laut GEG, müssen eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen und können bei falschen Angaben haftbar gemacht werden.
- Energieausweise sind für zehn Jahre gültig, benötigen eine offizielle Registriernummer und müssen bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorgelegt werden, andernfalls drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
- Die Kosten für Energieausweise variieren je nach Gebäudekomplexität, dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden und qualifizierte Aussteller können über die Energieeffizienz-Expertenliste der dena gefunden werden.
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Sie fragen sich vielleicht, wer überhaupt befugt ist, einen Energieausweis für Ihre Immobilie auszustellen? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, denn es gibt strenge Vorgaben. Nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) dürfen nur qualifizierte Fachleute die wichtigen Dokumente erstellen.
Der Gesetzgeber hat mit der Nachfolgeregelung der Energieeinsparverordnung (EnEV) klare Richtlinien gesetzt. Damit nicht jeder x-beliebige Dienstleister Energieausweise ausstellen kann, müssen Aussteller eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
Im Kern geht’s darum, dass nur Personen mit ausreichend Fachwissen die energetische Bewertung von Gebäuden vornehmen. Warum ist das so wichtig? Ganz einfach: Ein falsch ausgestellter Energieausweis kann zu kostspieligen Fehlentscheidungen führen – sowohl für Verkäufer als auch Käufer einer Immobilie.
Qualifikationen für Energieausweis-Aussteller
Für die Ausstellung von Energieausweisen benötigen Fachleute eine grundlegende Qualifikation in einem baufachlichen Beruf. Das Gebäudeenergiegesetz definiert genau, wer die Berechtigung erhält. In erster Linie sind es Personen mit einer Grundausbildung als Architekt oder Ingenieur in bestimmten Fachrichtungen.
Neben diesen klassischen Berufen können auch Handwerksmeister oder Techniker mit entsprechender Weiterbildung Energieausweise ausstellen. Wichtig dabei: Die Ausbildung muss einen direkten Bezug zum Bauwesen haben.
Die Qualifikationen werden übrigens regelmäßig vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) überprüft. Es reicht nicht, nur die grundlegende Ausbildung abgeschlossen zu haben – auch aktuelle Kenntnisse zur Energieeinsparung und zu den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes sind Pflicht.
Hab neulich mit einem Kollegen gesprochen, der dachte, mit seiner Fortbildung zum Energieberater wär er automatisch zur Ausstellung berechtigt. War’n Irrtum – ohne die richtige Grundqualifikation geht da gar nix.
Baunahe Ausbildung und Fortbildung
Eine baunahe Ausbildung bildet das Fundament für alle Energieausweis-Aussteller. Konkret bedeutet das, dass die Person eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium in einem Bereich vorweisen muss, der mit Bau, Architektur oder Gebäudetechnik zu tun hat.
Folgende Berufsgruppen haben grundsätzlich die nötige Basis:
- Architekten mit Berufszulassung
- Bauingenieure
- Techniker im Bereich Hochbau oder Gebäudetechnik
- Handwerksmeister aus baunahen Gewerken
Die reine Grundausbildung reicht jedoch nicht aus. Nach dem GEG müssen diese Fachleute zusätzlich eine spezielle Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens absolvieren. Diese Fortbildungen vermitteln das nötige Wissen über energetische Gebäudebewertung, Wärmeschutz und moderne Heiztechnologien.
In meiner 15-jährigen Tätigkeit als Energieberater habe ich festgestellt, dass gerade die Kombination aus baunahem Grundwissen und energiespezifischer Fortbildung entscheidend für die Qualität der ausgestellten Energieausweise ist.
Erforderliche Weiterbildungen im Bereich Energieeffizienz
Nach der Grundqualifikation kommt die Spezialisierung. Jeder, der Energieausweise ausstellen möchte, benötigt zusätzliche Weiterbildungen im Bereich Energieeffizienz. Diese Kurse umfassen in der Regel mindestens 70 Stunden und behandeln die wesentlichen Inhalte der Anlage 11 des Gebäudeenergiegesetzes.
Die Fortbildung zum Energieberater sind zugelassen, wenn sie folgende Themen abdecken:
Themenbereich | Inhalte | Umfang |
---|---|---|
Rechtliche Grundlagen | GEG, EnEV, Baurecht | mind. 10 Stunden |
Gebäudehülle | Wärmeschutz, Bauphysik | mind. 20 Stunden |
Anlagentechnik | Heizung, Lüftung, erneuerbare Energien | mind. 20 Stunden |
Berechnungsverfahren | Energiebilanzierung, Software | mind. 20 Stunden |
Diese Weiterbildungen müssen regelmäßig aufgefrischt werden, besonders wenn sich gesetzliche Grundlagen ändern. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz 2024 wurden beispielsweise einige Anforderungen angepasst, was eine Aktualisierung des Fachwissens erforderlich macht.
Ich erinnere mich noch gut an meine erste Weiterbildung – drei intensive Wochenenden mit viel Kaffee und noch mehr Formeln. Am Ende hat’s sich gelohnt, auch wenn der Abschlustest es echt in sich hatte!
Berufsgruppen mit Ausstellungsberechtigung
Wer darf nun genau die begehrten Energieausweise ausstellen? Das GEG listet konkret die Berufsgruppen auf, die nach entsprechender Weiterbildung die Ausstellungsberechtigung erhalten. Neben Architekten und Ingenieuren sind das vor allem:
Handwerksmeister oder Techniker aus Bereichen wie Heizungsbau, Elektrotechnik oder Bautechnik dürfen nach erfolgreicher Fortbildung zum Energieberater ebenfalls tätig werden. Auch Energiefachberater im Baustoff-Fachhandel können unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden.
Spezialisten wie Bauphysiker und Absolventen bestimmter Studiengänge mit Schwerpunkt Energietechnik besitzen meist bereits die nötige Fachkenntnis. Trotzdem müssen auch sie nachweisen, dass sie mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen vertraut sind.
Bei Neubauten und komplexen Gebäuden beschränkt das Gesetz den Kreis der Ausstellungsberechtigten stärker. Hier dürfen oft nur Ingenieure und Architekten mit spezifischen Qualifikationen tätig werden, während für Bestandsgebäude der Kreis etwas weiter gefasst ist.
Energieausweis-Erstellung: Ablauf und Anforderungen
Die Erstellung eines Energieausweises folgt einem strukturierten Prozess. Als erstes entscheidet der qualifizierte Aussteller, welche Art von Energieausweis für das jeweilige Gebäude passt – ein bedarfs- oder verbrauchsorientierter Ausweis. Diese Entscheidung hängt vom Gebäudetyp, Baujahr und der verfügbaren Datenlage ab.
Anschließend werden alle relevanten Daten gesammelt und ausgewertet. Bei Bestandsgebäuden kann dies durch einen Vor-Ort-Termin oder – unter bestimmten Voraussetzungen – durch Dokumentenprüfung erfolgen.
Der Ausweis selbst wird nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erstellt und mit einer eindeutigen Registriernummer versehen. Diese Nummer wird vom DIBt oder den zuständigen Landesbehörden vergeben und macht den Ausweis rechtsgültig.
Einmal fertig, muss der Energieausweis bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung potenziellen Mietern oder Käufern vorgelegt werden. Diese Pflicht besteht seit der Einführung der Energieeinsparverordnung und wurde im GEG weiter verschärft.
Bedarfsorientierter versus verbrauchsorientierter Ausweis
Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis unterscheiden sich grundlegend in ihrer Erstellungsmethode und Aussagekraft. Aber welcher ist der richtige für Ihre Immobilie?
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Der Energieberater erfasst dabei die baulichen Eigenschaften wie Dämmung, Fensterqualität und Heizungsanlage. Auf dieser Basis wird der theoretische Energiebedarf berechnet. Dieser Ausweis ist besonders aussagekräftig, da er unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner ist. Für Gebäude mit Bauantrag vor 1977 ist er nach GEG verpflichtend.
Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er spiegelt also das reale Nutzungsverhalten wider, kann aber je nach Bewohner stark schwanken. Verbrauchsausweise sind günstiger in der Erstellung, da weniger Daten erhoben werden müssen.
Ich erinnere mich an einen Fall, wo ein sparsamer Rentner in einem schlecht gedämmten Haus einen erstaunlich niedrigen Verbrauch hatte – der Verbrauchsausweis sah super aus! Als dann eine vierköpfige Familie einzog, verdoppelten sich die Heizkosten. Ein Bedarfsausweis hätte da ein realistischeres Bild gezeigt.
Notwendige Unterlagen und Daten
Für die Ausstellung eines Energieausweises benötigen Sie als Eigentümer verschiedene Unterlagen. Je nachdem, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellt werden soll, unterscheiden sich die erforderlichen Dokumente.
Für einen Bedarfsausweis braucht der Aussteller:
- Baupläne mit Grundrissen und Schnitten
- Informationen zu Dämmung und Baumaterialien
- Daten zur Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
- Informationen zu eventuell vorhandenen erneuerbaren Energien
Bei einem Verbrauchsausweis sind folgende Informationen nötig:
- Energieverbrauchsdaten der letzten 36 Monate
- Heizkostenabrechnungen
- Informationen zur beheizten Wohn- oder Nutzfläche
- Angaben zum Energieträger (Gas, Öl, Strom etc.)
Zusätzlich benötigen beide Ausweisarten grundlegende Gebäudedaten wie Baujahr, Adresse und Gebäudenutzung. Bei fehlenden Unterlagen kann der Energieberater teilweise auf Standardwerte zurückgreifen, was allerdings oft zu einer schlechteren Bewertung führt.
Haben Sie keine Baupläne mehr? Kein Problem! In vielen Fällen können wir mit einem ausführlichen Vor-Ort-Termin die nötigen Daten erheben. Das kostet zwar etwas mehr, führt aber zu genaueren Ergebnissen.
Online-Ausstellung ohne Vor-Ort-Termin
Die Ausstellung des Energieausweises kann unter bestimmten Bedingungen auch online erfolgen. Besonders für Verbrauchsausweise ist dies eine gängige Praxis. Dabei werden die notwendigen Unterlagen digital übermittelt und vom Aussteller ausgewertet.
Für diese Art der Ausstellung müssen Sie als Eigentümer vollständige und korrekte Unterlagen bereitstellen. Die Online-Ausstellung spart Zeit und Kosten, da kein Vor-Ort-Termin nötig ist. Allerdings trägt der Aussteller nach GEG trotzdem die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten.
Bei komplexeren Gebäuden oder wenn Unterlagen fehlen, ist die Online-Ausstellung oft nicht möglich. Hier empfiehlt sich der klassische Weg mit Besichtigung durch den Energieberater. Auch bei Bedarfsausweisen ist ein Vor-Ort-Termin in den meisten Fällen unerlässlich, um die baulichen Gegebenheiten korrekt zu erfassen.
Ich biete meinen Kunden beide Varianten an, aber rate ehrlich gesagt bei Häusern vor 1995 fast immer zum Vor-Ort-Termin. Es gibt einfach zu viele Faktoren, die man aus der Ferne nicht erkennen kann – wie die tatsächliche Qualität der Fenster oder versteckte Wärmebrücken.
Prüfung der Daten gemäß GEG
Die sorgfältige Prüfung der Daten ist für jeden Energieausweis-Aussteller Pflicht. Das Gebäudeenergiegesetz legt fest, dass alle Informationen auf Plausibilität kontrolliert werden müssen. Zweifelhaft erscheinende Angaben darf der Aussteller nicht verwenden. Diese Regelung soll Manipulationen verhindern.
Konkret bedeutet das: Energieverbrauchsdaten werden auf ihre Vollständigkeit und Konsistenz überprüft. Bei auffälligen Schwankungen muss der Aussteller nachfragen. Bei baulichen Angaben gilt es, diese anhand vorhandener Dokumente oder vor Ort zu verifizieren.
Mit der Einführung des Kontrollsystems für ausgestellte Energieausweise hat der Gesetzgeber die Qualitätssicherung verstärkt. Ausgewählte Ausweise werden von den Behörden stichprobenartig geprüft. Dies erhöht den Druck auf Aussteller, gewissenhaft zu arbeiten.
Nach meiner Erfahrung sind es oft die Kleinigkeiten, die große Auswirkungen haben können. Ein falsch angegebener Dämmwert oder eine falsch eingeschätzte Heizungseffizienz kann den Energiekennwert erheblich verschieben. Daher nehme ich mir immer ausreichend Zeit für die Datenprüfung.
Pflichten und Haftung der Aussteller
Als Aussteller von Energieausweisen trägt man eine große Verantwortung. Die Pflichten sind im Gebäudeenergiegesetz klar definiert und umfassen weit mehr als nur die korrekte Berechnung der Energiekennwerte. Der Aussteller muss alle Daten sorgfältig prüfen und dokumentieren. Er darf keine Angaben verwenden, die ihm zweifelhaft erscheinen.
Eine zentrale Pflicht ist die wahrheitsgemäße Abbildung der energetischen Qualität des Gebäudes. Schönfärberei kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Seit Einführung der Registriernummern sind alle ausgestellten Energieausweise rückverfolgbar, was die Verantwortung noch erhöht.
Der Aussteller muss zudem sicherstellen, dass der Energieausweis alle vom GEG geforderten Informationen enthält, darunter auch konkrete Modernisierungsempfehlungen. Diese sollten realistisch und für den Gebäudeeigentümer nachvollziehbar sein.
Ich hatte mal einen Kunden, der unbedingt einen besseren Energiekennwert wollte und vorschlug, einfach eine dickere Dämmung „anzunehmen.“ Musste ihm leider klar machen, dass sowas nicht nur unethisch ist, sondern mir als Aussteller auch richtig Ärger einbringen könnte.
Berufshaftpflichtversicherung für Energieausweis-Aussteller
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für jeden Energieausweis-Aussteller unverzichtbar. Sie schützt vor finanziellen Risiken, falls durch fehlerhafte Energieausweise Schäden entstehen. Beispielsweise könnte ein falsch berechneter Energiekennwert zu einer Wertminderung der Immobilie oder zu nicht gerechtfertigten Investitionen führen.
Die Versicherung deckt in der Regel sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden ab. Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein – Experten empfehlen mindestens 1 Million Euro für Vermögensschäden.
Besonders wichtig: Die Police sollte explizit die Tätigkeit als Energieausweis-Aussteller einschließen. Standardversicherungen für Architekten oder Ingenieure decken diesen Bereich nicht automatisch ab.
Bei der Auswahl der Versicherung lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen. Achten Sie besonders auf den Umfang des Versicherungsschutzes und mögliche Ausschlüsse. Auch die Nachhaftungszeit spielt eine wichtige Rolle, da Ansprüche oft erst Jahre nach der Ausstellung geltend gemacht werden.
Sorgfaltspflicht und Datenprüfung nach GEG
Die Sorgfaltspflicht steht im Zentrum der Tätigkeit jedes Energieausweis-Ausstellers. Nach dem Gebäudeenergiegesetzes müssen alle verwendeten Daten gründlich auf ihre Plausibilität geprüft werden. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Ausweis vor Ort oder online erstellt wird.
In der Praxis bedeutet das: Der Aussteller darf sich nicht blind auf die Angaben des Eigentümers verlassen. Bei Unstimmigkeiten muss er nachfragen oder eigene Erhebungen durchführen. Zweifelhafte Angaben dürfen nicht verwendet werden – im Zweifelsfall sind ungünstigere Standardwerte anzusetzen.
Die Dokumentation der Datengrundlage ist ebenfalls Teil der Sorgfaltspflicht. Der Aussteller muss nachweisen können, auf welcher Basis er seine Berechnungen durchgeführt hat. Dazu gehören Fotos, Pläne, Verbrauchsdaten oder Protokolle von Vor-Ort-Terminen.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Diese Sorgfaltspflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie schützt sowohl den Aussteller als auch den Auftraggeber vor späteren Problemen. Ich bewahre daher alle Unterlagen mindestens so lange auf, wie der Energieausweis gültig ist.
Risiken bei falschen Angaben
Falsche Angaben im Energieausweis können schwerwiegende Folgen haben. Das größte Risiko besteht in zivilrechtlichen Ansprüchen der Auftraggeber oder Dritter, die auf Basis des Ausweises Entscheidungen getroffen haben. Stellt sich beispielsweise nach dem Immobilienkauf heraus, dass der Energieausweis zu positiv war, könnte der Käufer Schadenersatz fordern.
Neben zivilrechtlichen Konsequenzen drohen auch behördliche Sanktionen. Das GEG sieht bei falschen Angaben Bußgelder vor, die je nach Schwere des Verstoßes mehrere tausend Euro betragen können.
Ein weiteres Risiko ist der Reputationsverlust. In der Branche spricht sich schnell herum, wenn jemand unseriös arbeitet. Langfristiger Geschäftserfolg basiert auf Vertrauen und Zuverlässigkeit.
Hab mal von einem Fall gehört, wo ein Aussteller die Flächen falsch berechnet hat. Der Energiekennwert war dadurch viel zu gut. Als der neue Eigentümer die ersten Heizkostenabrechnungen sah, hat er nicht schlecht gestaunt und den Aussteller zur Rechenschaft gezogen. War ein teurer Fehler.
Rechtliche Konsequenzen und Ordnungswidrigkeiten
Das Gebäudeenergiegesetz definiert klar, welche Verstöße als Ordnungswidrigkeit gelten. Dazu zählen das Ausstellen von Energieausweisen ohne entsprechende Qualifikation, die Verwendung falscher Angaben und das Nichterfüllen der Informationspflichten gegenüber Käufern oder Mietern.
Die Bußgelder für solche Vergehen sind empfindlich. Das GEG sieht Strafen von bis zu 10.000 Euro vor. Besonders schwerwiegend wird es, wenn vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden, um einen besseren Energiekennwert zu erzielen.
Neben den direkten finanziellen Strafen kann eine festgestellte Ordnungswidrigkeit auch zum Entzug der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen führen. Wer einmal auffällig geworden ist, wird zudem häufiger kontrolliert.
Die rechtlichen Risiken beschränken sich nicht nur auf das öffentliche Recht. Auch zivilrechtlich können Schadenersatzansprüche auf den Aussteller zukommen, wenn durch fehlerhafte Ausweise wirtschaftliche Schäden entstehen. Diese können die Höhe der Bußgelder deutlich übersteigen.
Ein sorgsames und gewissenhaftes Arbeiten ist daher nicht nur eine Frage der beruflichen Ethik, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben schützt vor kostspieligen rechtlichen Konsequenzen.
Qualifizierte Energieberater finden
Die Suche nach einem qualifizierten Energieberater für die Ausstellung Ihres Energieausweises kann herausfordernd sein. Mit tausenden Anbietern auf dem Markt ist es wichtig, den richtigen Experten zu finden, der nicht nur formal qualifiziert ist, sondern auch Erfahrung mit Ihrem Gebäudetyp hat.
Ein erster Anlaufpunkt ist die offizielle Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Dort finden Sie Fachleute, die besondere Qualifikationsnachweise erbracht haben und regelmäßig geschult werden. Die Eintragung in dieser Liste ist freiwillig, aber ein gutes Qualitätsmerkmal.
Lokale Energieberatungsstellen können ebenfalls bei der Suche helfen. Viele Städte und Gemeinden bieten unabhängige Beratungsangebote an und können qualifizierte Experten in Ihrer Region empfehlen.
Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass der Energieberater die für Ihren Fall passende Berechtigung besitzt. Nicht jeder Aussteller darf jeden Typ von Energieausweis erstellen. Besonders bei Nichtwohngebäuden oder bei Gebäuden mit Sondernutzungen sind oft spezielle Qualifikationen erforderlich.
Energieeffizienz-Expertenliste der dena
Die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) ist das zentrale Verzeichnis für qualifizierte Energieberater in Deutschland. Hier finden Sie ausschließlich Fachleute, die über die gesetzlich geforderten Qualifikationen hinaus zusätzliche Nachweise erbracht haben. Die Listung in diesem Verzeichnis ist freiwillig und gilt als Qualitätsmerkmal.
Besonders wertvoll ist die Suchfunktion der Liste: Sie können gezielt nach Experten in Ihrer Region filtern und auch nach speziellen Qualifikationen suchen. So finden Sie schnell einen passenden Energieberater für Ihre spezifischen Anforderungen.
Die gelisteten Experten müssen regelmäßige Fortbildungen nachweisen und ihre Qualifikationen aktuell halten. Dies stellt sicher, dass sie mit den neuesten gesetzlichen Anforderungen und technischen Entwicklungen vertraut sind.
Ich bin selbst seit 2012 in der dena-Liste eingetragen und muss jährlich Weiterbildungen nachweisen. Das mag manchmal lästig sein, aber es garantiert, dass wir gelisteten Berater immer auf dem neuesten Stand sind. Für Kunden bietet das eine gute Orientierung bei der Suche nach einem zuverlässigen Aussteller.
Zertifizierung und Listung von Energieberatern
Die Zertifizierung von Energieberatern geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Verschiedene Institutionen bieten Zertifizierungsprogramme an, die zusätzliche Qualitätsstandards setzen. Diese Zertifikate belegen, dass ein Berater besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen hat.
Der Prozess der Zertifizierung umfasst in der Regel theoretische Prüfungen, den Nachweis praktischer Erfahrung und teilweise auch die Bewertung bereits erstellter Energieausweise. Nach erfolgreicher Zertifizierung erfolgt die Listung in entsprechenden Verzeichnissen.
Neben der dena-Liste gibt es weitere wichtige Verzeichnisse wie die Listen der Bundesländer oder Kammern. Die Eintragung in diese Listen ist oft mit regelmäßigen Nachweispflichten verbunden, was die Qualität der gelisteten Berater sicherstellt.
Für Verbraucher bieten diese Listen eine wertvolle Orientierungshilfe. Sie können sicher sein, dass die dort geführten Energieberater nicht nur die formalen Qualifikationen besitzen, sondern auch kontinuierlich ihr Wissen aktualisieren.
Aussteller in Ihrer Nähe
Die Suche nach einem Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe kann über verschiedene Wege erfolgen. Neben der bereits erwähnten dena-Expertenliste bieten auch regionale Handwerkskammern und Architektenkammern Suchportale an. Lokale Energieberatungsstellen kennen meist die qualifizierten Fachleute in ihrer Region.
Vorteil eines Ausstellers aus der Nähe: Er kennt oft die regionaltypischen Bauweisen und kann diese bei der Bewertung berücksichtigen. Zudem ist ein Vor-Ort-Termin einfacher zu organisieren.
Die Nähe sollte jedoch nicht das einzige Auswahlkriterium sein. Wichtiger sind Qualifikation und Erfahrung mit Ihrem spezifischen Gebäudetyp. Ein spezialisierter Experte aus der weiteren Umgebung kann unter Umständen besser geeignet sein als ein weniger erfahrener Berater vor Ort.
Ich arbeite hauptsächlich im Umkreis von etwa 50 Kilometern um meinen Standort. Bei interessanten Projekten oder speziellen Anforderungen bin ich aber auch bereit, weitere Strecken zu fahren. Die meisten meiner Kollegen handhaben das ähnlich.
Tipps zur Auswahl des richtigen Experten
Bei der Auswahl eines Energieausweis-Ausstellers sollten Sie auf mehrere Faktoren achten. Vergleichen Sie zunächst verschiedene Angebote – nicht nur preislich, sondern auch hinsichtlich der angebotenen Leistungen. Ein seriöser Aussteller nennt Ihnen transparent, was im Preis enthalten ist.
Fragen Sie nach Referenzen und Erfahrungen mit ähnlichen Gebäuden. Ein Experte, der bereits mit Ihrem Gebäudetyp vertraut ist, kann oft präzisere Bewertungen vornehmen. Auch die Mitgliedschaft in Berufsverbänden oder Fachvereinigungen kann ein positives Zeichen sein.
Achten Sie auf die Kommunikation: Kann der Experte Fachbegriffe verständlich erklären? Nimmt er sich Zeit für Ihre Fragen? Ein guter Energieberater versteht sich auch als Vermittler von Fachwissen.
Aus meiner langjährigen Erfahrung als Energieberater kann ich sagen: Seien Sie skeptisch bei Dumpingpreisen oder besonders schnellen Bearbeitungszusagen. Ein qualitativ hochwertiger Energieausweis erfordert eine sorgfältige Datenerhebung und Berechnung. Das braucht einfach seine Zeit.
Kosten und Gültigkeit von Energieausweisen
Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art des Ausweises und Komplexität des Gebäudes. Während ein einfacher Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus bereits ab etwa 50 Euro erhältlich ist, kann ein Bedarfsausweis für ein komplexes Nichtwohngebäude mehrere hundert Euro kosten.
Energieausweise nach dem GEG ausgestellt haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden, auch wenn sich am Gebäude nichts verändert hat. Bei größeren energetischen Sanierungen empfiehlt sich jedoch ohnehin die frühzeitige Neuausstellung.
Jeder Energieausweis erhält seit 2014 eine Registriernummer, die seine Echtheit bestätigt. Diese wird entweder über das DIBt oder über Landesbehörden vergeben. Ohne diese Nummer ist ein Energieausweis nicht rechtsgültig.
Die Kosten für den Energieausweis trägt grundsätzlich der Eigentümer. Eine direkte Umlage auf Mieter ist nicht möglich, indirekt können die Kosten jedoch als Teil der Verwaltungskosten in die Betriebskostenabrechnung einfließen.
Preisvariationen je nach Gebäudekomplexität
Die Preisspanne für Energieausweise ist beachtlich und hängt direkt von der Komplexität des Gebäudes ab. Für ein einfaches Einfamilienhaus mit standardisierter Bauweise kostet ein Verbrauchsausweis etwa 50-100 Euro, ein Bedarfsausweis liegt bei 300-500 Euro.
Bei Mehrfamilienhäusern steigen die Kosten entsprechend an. Hier zahlen Sie für einen Verbrauchsausweis zwischen 100-200 Euro, während ein Bedarfsausweis je nach Größe und Komplexität 400-800 Euro kosten kann.
Besonders teuer wird es bei Nichtwohngebäuden: Für Bürogebäude, Gewerbeimmobilien oder Gebäude mit gemischter Nutzung können die Preise für einen Bedarfsausweis schnell vierstellig werden. Die Ursache liegt in der aufwändigen Datenerhebung und komplexeren Berechnungsmethodik.
Was viele nicht wissen: Der Preis hängt auch davon ab, wie gut die vorhandenen Unterlagen sind. Wenn alle Pläne, Baubeschreibungen und technischen Daten vorliegen, kann dies den Preis deutlich senken. Fehlen diese Unterlagen, muss der Energieberater mehr Zeit für die Datenerhebung aufwenden, was den Preis in die Höhe treibt.
Gültigkeitsdauer und Registriernummer
Energieausweise haben eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie erneuert werden, selbst wenn keine baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen wurden. Bei umfassenden energetischen Sanierungen empfiehlt sich jedoch die frühzeitige Neuausstellung, um die verbesserte Energieeffizienz zu dokumentieren.
Seit 2014 erhält jeder Energieausweis eine eindeutige Registriernummer. Diese wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) oder die zuständigen Landesbehörden vergeben. Die Registriernummer bestätigt die Rechtsgültigkeit des Dokuments und ermöglicht dessen Rückverfolgbarkeit.
Der Prozess der Registrierung läuft komplett digital ab. Der Aussteller übermittelt die relevanten Daten an die zuständige Stelle und erhält umgehend die Registriernummer, die im Energieausweis eingetragen wird. Diese Nummern werden in einer zentralen Datenbank gespeichert.
Ohne gültige Registriernummer ist ein Energieausweis nicht rechtsgültig und erfüllt nicht die Anforderungen des GEG. Bei Immobilienanzeigen muss diese Nummer seit Mai 2015 angegeben werden, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt.
Kostenübernahme und Weitergabe an Mieter
Die Kosten für einen Energieausweis trägt grundsätzlich der Eigentümer der Immobilie. Eine direkte Umlage dieser Kosten auf die Mieter ist nach aktueller Rechtsprechung nicht zulässig, da es sich um eine gesetzliche Pflicht des Vermieters handelt.
Allerdings gibt es einen Graubereich: Die Kosten können teilweise als Verwaltungskosten in die Betriebskostenabrechnung einfließen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Diese Praxis ist jedoch umstritten und wurde von verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt.
Bei Verkauf oder Neuvermietung muss der Energieausweis dem potenziellen Käufer oder Mieter vorgelegt werden. Eine Kopie oder ein Ausdruck ist dem neuen Eigentümer oder Mieter auszuhändigen. Diese Weitergabe erfolgt kostenfrei.
Nach meiner Erfahrung ist es am saubersten, die Kosten für den Energieausweis als Vermieter einfach selbst zu tragen. Die mögliche Einsparung durch Umlagen steht in keinem Verhältnis zum potenziellen Ärger mit den Mietern oder gar rechtlichen Auseinandersetzungen.
Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis
Jeder Energieausweis muss nach dem Gebäudeenergiegesetz konkrete Modernisierungsempfehlungen enthalten. Diese Empfehlungen sind ein wichtiger Teil des Dokuments und sollen Eigentümern praktische Hinweise zur energetischen Verbesserung ihrer Immobilie geben.
Die Vorschläge müssen technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll sein. Sie reichen typischerweise von einfachen Maßnahmen wie dem Austausch veralteter Heiztechnik bis hin zu komplexeren Sanierungen wie der Dämmung der Gebäudehülle oder dem Einbau moderner Fenster.
Gute Modernisierungsempfehlungen beinhalten neben der technischen Beschreibung auch Angaben zu Kosten und möglichen Energieeinsparungen. So kann der Eigentümer abschätzen, welche Maßnahmen sich in welchem Zeitraum amortisieren würden.
In meiner Praxis stelle ich immer wieder fest, wie wichtig dieser Teil des Energieausweises ist. Während der Energiekennwert für viele Eigentümer abstrakt bleibt, sind konkrete Handlungsempfehlungen mit Kostenschätzungen und Einsparpotentialen deutlich greifbarer. Ich nehme mir daher besonders viel Zeit für diesen Teil des Ausweises und bespreche die Optionen ausführlich mit meinen Kunden.
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