Energieausweis fürs Haus selbst anfordern – so geht’s

Veröffentlicht am: 11. Mai 2025
Letztes Update: 8. Mai 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die Energieeffizienz Ihres Hauses transparent macht und bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Eigentümer diesen Ausweis potenziellen Käufern oder Mietern vorlegen, um den energetischen Zustand des Gebäudes zu dokumentieren.

Ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen, hängt vom Baujahr und der Art Ihres Hauses ab – während der Verbrauchsausweis auf tatsächlichen Energiekosten basiert, ermittelt der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf Ihres Gebäudes. Die Ausstellung erfolgt durch qualifizierte Energieberater, die nach einer Begehung des Gebäudes die relevanten Kennwerte ermitteln und Modernisierungsempfehlungen geben.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebener Steckbrief für Gebäude, der die Energieeffizienz bewertet und bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien verpflichtend vorgelegt werden muss.
  • Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichem Energieverbrauch der letzten drei Jahre) und den Bedarfsausweis (theoretische Berechnung des Energiebedarfs), die je nach Gebäudetyp und Baujahr unterschiedlich verpflichtend sind.
  • Der Energieausweis klassifiziert Gebäude in Effizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) und enthält wichtige Kennwerte wie Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf und CO2-Emissionen.
  • Die Erstellung erfolgt durch qualifizierte Energieberater, kostet zwischen 69€ (Verbrauchsausweis) und ab 199€ (Bedarfsausweis) und ist 10 Jahre gültig.
  • Bei fehlendem Energieausweis drohen Bußgelder bis zu 10.000€; bestimmte Gebäudetypen wie Denkmäler, Ferienhäuser und Gebäude unter 50m² Nutzfläche sind von der Ausweispflicht ausgenommen.
  • Von der Energieausweispflicht ausgenommen sind sehr kleine Gebäude (unter 50 m²), denkmalgeschützte Objekte und Abrisshäuser.

Was ist ein Energieausweis für Ihr Haus?

Ein Energieausweis ist sozusagen der ökologische Steckbrief Ihrer Immobilie. Er zeigt auf einen Blick, wie viel Energie Ihr Haus oder eine Wohnung verbraucht und wie energieeffizient das Gebäude tatsächlich ist.

Stellen Sie sich das wie den Typenschild an einem Kühlschrank vor – nur eben für Ihr ganzes Zuhause. Der Ausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter und ordnet Ihr Gebäude einer Energieeffizienzklasse zu – von A+ (super sparsam) bis H (energetischer Alptraum).

Als Energieberater erlebe ich oft überraschte Gesichter, wenn Hausbesitzer ihren tatsächlichen Energieverbrauch schwarz auf weiß sehen. Manchmal halten sie ihr Haus für sparsamer, als es ist. Der Energiepass schafft hier Klarheit und dient als Grundlage für mögliche Verbesserungen.

Seit das Gebäudeenergiegesetz die alte Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat, ist der Energieausweis noch wichtiger geworden – nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für Ihren Geldbeutel.

Wann ist der Energieausweis Pflicht für Gebäude?

Kurz gesagt: Wenn Sie eine Immobilie vermieten, verkaufen oder verpachten möchten, brauchen Sie einen gültigen Energieausweis. Diese Vorschrift gilt für fast alle Wohngebäude – mit wenigen Ausnahmen.

Wann genau müssen Sie also einen Energieausweis vorlegen? Die Energieausweis Pflicht greift in folgenden Fällen:

  • Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie
  • Bei Neubauten (bereits im Bauantragsverfahren)
  • Nach umfangreichen energetischen Sanierungen
  • Bei öffentlichen Gebäuden (muss sogar ausgehängt werden)

Ich hatte letztens einen Kunden, der dachte, er könnte sein altes Bauernhaus ohne Energieausweis verkaufen. Netter Versuch – aber das Gesetz sieht das anders.

Gesetzliche Vorgaben nach EnEV und GEG

Die Geschichte der Energieausweise begann eigentlich schon mit der Wärmeschutzverordnung. Richtig verbindlich wurde es aber erst mit der Energieeinsparverordnung (EnEV). Seit November 2020 wurden diese Regelungen ins neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) überführt.

Das GEG fasst alles zum Thema Energieeffizienz in Gebäuden zusammen. Es schreibt vor, dass der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung dem potenziellen Käufer oder Mieter vorgelegt werden muss. Auch in Immobilienanzeigen müssen bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweises genannt werden.

Was viele nicht wissen: Wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten sogar ein Bedarfsausweis verpflichtend. Für neuere oder größere Gebäude gibt es mehr Flexibilität bei der Auswahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Energieausweis bei Immobilienanzeigen vorlegen

Wenn Sie Ihre Immobilie inserieren, müssen Sie bestimmte Angaben aus dem Energieausweis bereits in den Anzeigen nennen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und kein optionales Extra.

In Immobilienanzeigen gehören folgende Infos:

  • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • Energiebedarf oder Energieverbrauch in kWh/m² pro Jahr
  • Energieträger für die Heizung (Gas, Öl, etc.)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse

Ich habe schon erlebt, dass Makler diese Pflicht „vergessen“ haben – das kann teuer werden! Denn fehlende Angaben können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Es lohnt sich also, hier genau zu sein.

Potenzielle Käufer oder Mieter haben übrigens das Recht, den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung einzusehen. Bei Vertragsabschluss muss sogar eine Kopie übergeben werden.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Bei Energieausweisen gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Die Frage „Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?“ stellen mir Hausbesitzer besonders häufig.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er berücksichtigt also das reale Nutzerverhalten. Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den theoretischen Energiebedarf anhand einer technischen Analyse des Gebäudes – unabhängig vom Nutzerverhalten.

Oft fragen Eigentümer: „Welchen soll ich denn nun nehmen?“ Die ehrliche Antwort: Es kommt drauf an. Wenn Sie ein sparsamer Heizer sind, wird ein Verbrauchsausweis vermutlich bessere Werte zeigen als ein Bedarfsausweis. Für die meisten Gebäude haben Sie die freie Wahl.

Unterschiede zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis

  • Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre
  • Ist in der Erstellung günstiger (meist zwischen 70-150 Euro)
  • Wird durch das Nutzerverhalten beeinflusst
  • Eignet sich für Gebäude in gutem energetischen Zustand

Der Bedarfsausweis

  • Ermittelt den theoretischen Energiebedarf durch technische Analyse
  • Ist teurer in der Erstellung (etwa 300 bis 500 Euro)
  • Unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Enthält detaillierte Modernisierungsempfehlungen
  • Liefert eine objektive Bewertung der Gebäudesubstanz
KriteriumVerbrauchsausweisBedarfsausweis
DatenbasisRealer Verbrauch der letzten 3 JahreTheoretische Berechnung
Kostenca. 70-150 €ca. 300-500 €
ObjektivitätVom Nutzerverhalten abhängigVom Nutzerverhalten unabhängig

Mein Tipp: Der Bedarfsausweis ist für die meisten Eigentümer die bessere Wahl, wenn sie eine umfassende energetische Bewertung ihres Gebäudes wünschen. Der Verbrauchsausweis ist hingegen schneller und günstiger zu erstellen.

Wann ist welcher Ausweis verpflichtend?

In manchen Fällen haben Sie keine Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Die wichtigsten Regeln:

Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die noch nicht nach der Wärmeschutzverordnung modernisiert wurden, ist ein Bedarfsausweis pflicht.

Für alle anderen Wohngebäude dürfen Sie frei zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen.

Bei Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen können.

Ich hatte letztens einen Kunden mit einem unsanierten Reihenhaus von 1970 – für ihn war der Bedarfsausweis verpflichtend. Das war zwar etwas teurer, hat aber gleichzeitig wertvolle Hinweise für anstehende Sanierungsmaßnahmen geliefert.

Wie beantragen Sie den Energieausweis für Ihre Immobilie?

Einen Energieausweis erstellen lassen ist einfacher, als viele denken. Sie können den Energieausweis bei verschiedenen qualifizierten Ausstellern beantragen. Dazu gehören Energieberater, Architekten, Ingenieure oder Handwerker mit entsprechender Zusatzqualifikation.

Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit, den Verbrauchsausweis bequem online zu beantragen. Für den Bedarfsausweis ist jedoch immer eine Vor-Ort-Begehung nötig.

Der Prozess ist unkompliziert: Sie stellen die nötigen Unterlagen zusammen, der Experte wertet diese aus, führt ggf. eine Begehung durch und erstellt dann den Energieausweis.

Erstellung durch Energieberater

Als Energieberater erstelle ich regelmäßig Energieausweise. Nicht jeder darf einen rechtsgültigen Energieausweis ausstellen. Zugelassen sind:

  • Architekten und Ingenieure bestimmter Fachrichtungen
  • Handwerksmeister aus relevanten Gewerken
  • Staatlich anerkannte Energieberater
  • Techniker mit entsprechender Qualifikation

Wer einen Energieausweis ausstellen darf, ist gesetzlich klar geregelt. Achten Sie darauf, dass Ihr Aussteller die Berechtigung besitzt – sonst ist der Ausweis ungültig.

Mein Rat: Holen Sie mehrere Angebote ein. Die Preise für die Erstellung variieren erheblich, je nach Aufwand und Art des Ausweises. Die Kosten für den Energieausweis liegen für Verbrauchsausweise bei etwa 70-150 Euro, für Bedarfsausweise bei 300 bis 500 Euro.

Dokumente und Angaben zum Gebäude

Für die Erstellung benötigen Sie folgende Daten für den Energieausweis:

  • Baupläne (wenn vorhanden)
  • Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage
  • Informationen zu bisherigen energetischen Sanierungen
  • Art des Brennstoffs für Heizung und Warmwasser
  • Bei Verbrauchsausweisen: Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Gebäudenutzfläche bzw. beheizte Wohnfläche

Für einen Bedarfsausweis sind mehr Details nötig, z.B. zu Dämmmaterialien und deren Stärke, Fenstertypen oder Heizungsdetails. Bei älteren Häusern fehlen oft manche Unterlagen. Kein Problem – ein erfahrener Energieberater kann vieles vor Ort einschätzen.

Energieberatung und Begehung des Gebäudes vor Ort

Für einen Bedarfsausweis ist eine Begehung des Gebäudes vor Ort unerlässlich. Der Energieberater inspiziert dabei das komplette Haus:

Er misst die Gebäudehülle, prüft die Fenster, kontrolliert Dach- und Wandaufbau, inspiziert die Heizungsanlage und dokumentiert alle energetisch relevanten Merkmale. Basierend auf diesen Daten berechnet er dann den theoretischen Energiebedarf Ihres Gebäudes.

Diese Vor-Ort-Termina dauern je nach Größe und Komplexität des Gebäudes zwischen einer und drei Stunden. Danach folgt die Auswertung im Büro, bevor Sie den fertigen Energieausweis erhalten.

Ein kleiner Bonus: Bei der Begehung bekommen Sie oft schon erste Hinweise auf energetische Schwachstellen und mögliche Verbesserungen. Das ist praktisch eine Mini-Energieberatung inklusive.

Inhalte und Kennwerte des Energieausweises

Der Energieausweis enthält wichtige Kennwerte zur energetischen Qualität Ihrer Immobilie. Diese Daten helfen, den energetischen Zustand einzuschätzen und mit anderen Gebäuden zu vergleichen.

Die auffälligste Darstellung ist die Energieeffizienzskala von grün (A+, sehr effizient) bis rot (H, sehr ineffizient). Ihr Gebäude wird auf dieser Skala eingeordnet, sodass Sie auf einen Blick sehen, wie gut oder schlecht es abschneidet.

Enthält der Energieausweis noch mehr? Ja! Neben der Effizienzklasse sind folgende Informationen zu finden:

  • Endenergiebedarf/-verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr
  • Primärenergiebedarf/-verbrauch
  • CO₂-Emissionen des Gebäudes
  • Baujahr und Art des Gebäudes
  • Energieträger (Gas, Öl, Strom, etc.)
  • Modernisierungsempfehlungen

Diese Werte zeigen nicht nur, wie viel Energie verbraucht wird, sondern auch, wie umweltfreundlich die genutzte Energie ist.

Energieeffizienz und energetischer Zustand

Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes. Je niedriger der Energieverbrauch oder -bedarf pro Quadratmeter, desto besser ist die Energieeffizienz.

Typische Werte für Bestandsgebäude liegen zwischen 150-300 kWh/m² pro Jahr. Moderne Neubauten erreichen oft Werte unter 70 kWh/m² jährlich. Zum Vergleich: Ein Passivhaus benötigt weniger als 15 kWh/m² im Jahr für Heizung.

Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient). Ein durchschnittlicher Modernisierungsstand liegt etwa bei Effizienzklasse C bis E. Diese Klassifizierung macht es leicht, Gebäude zu vergleichen.

Wussten Sie, dass ab 2026 alle vermieteten Wohngebäude mindestens Effizienzklasse E erreichen müssen? Das zeigt, wie wichtig diese Kennwerte in Zukunft sein werden.

Baujahr und Modernisierungsempfehlungen

Ein wichtiger Bestandteil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen. Diese zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Gebäude energetisch verbessern können.

Besonders bei älteren Gebäuden helfen diese Empfehlungen, Energiekosten zu senken. Typische Vorschläge sind:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches
  • Austausch der Fenster mit besserer Wärmedämmung
  • Modernisierung der Heizungsanlage
  • Dämmung der Außenwände
  • Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Das Baujahr ist ein entscheidender Faktor für die energetische Bewertung. Gebäude mit Bauantrag vor November 1977 wurden oft ohne nennenswerte Wärmedämmung errichtet. Hier liegt meist das größte Einsparpotenzial.

Die Modernisierungsempfehlungen im Ausweis sind nicht rechtlich bindend, aber sie bieten eine gute Orientierung für sinnvolle Maßnahmen. Sie zeigen auch, welche Einsparungen möglich sind.

Gültigkeit und Kosten des Energieausweises

Ein Energieausweis ist für 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer ausgestellt werden. Auch bei umfangreichen energetischen Sanierungen sollten Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen, da sich der energetische Zustand verändert hat.

Die Kosten für den Energieausweis variieren je nach Art:

  • Verbrauchsausweise sind günstiger und kosten zwischen 70 und 150 Euro
  • Bedarfsausweise sind aufwändiger und kosten etwa 300 bis 500 Euro

Was beeinflusst den Preis? Die Größe und Komplexität des Gebäudes, die Art des Ausweises und regionale Preisunterschiede spielen eine Rolle. Bei sehr großen oder komplexen Gebäuden können die Kosten auch höher ausfallen.

Ein Tipp aus meiner Praxis: Vergleichen Sie verschiedene Anbieter. Die Preisunterschiede können erheblich sein. Achten Sie aber darauf, dass der Aussteller qualifiziert ist – sonst ist der Energieausweis ungültig.

Übrigens: Die Kosten für den Energieausweis können steuerlich absetzbar sein, wenn Sie das Gebäude vermieten. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.

Konsequenzen bei fehlendem Energieausweis

Was passiert, wenn Sie keinen Energieausweis vorlegen können? Die kurze Antwort: Es drohen empfindliche Strafen. Die lange Antwort: Es wird kompliziert und teuer.

Ohne gültigen Energieausweis riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Die Energieausweis-Pflicht ist kein Papiertiger – die Behörden kontrollieren zunehmend und ahnden Verstöße.

Kann man ein Haus ohne Energiepass verkaufen? Theoretisch ja, aber der Käufer hat das Recht, einen Energieausweis zu verlangen. Wenn Sie diesen nicht vorlegen können, kann er vom Kauf zurücktreten oder Schadensersatz fordern.

Gleiches gilt für Mietverträge. Ein Mieter kann sogar nachträglich eine Mietminderung durchsetzen, wenn bei Vertragsabschluss kein Energieausweis vorgelegt wurde.

Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten

Verstöße gegen die Energieausweispflicht sind Ordnungswidrigkeiten und werden entsprechend geahndet. Die möglichen Bußgelder sind nicht zu unterschätzen:

  • Fehlen der Pflichtangaben in Immobilienanzeigen: bis zu 10.000 Euro Bußgeld
  • Nichtvorlage des Energieausweises bei Besichtigung: bis zu 10.000 Euro
  • Nichtaushändigung einer Kopie bei Vertragsabschluss: bis zu 10.000 Euro
  • Ausstellung eines Energieausweises ohne Berechtigung: bis zu 10.000 Euro

Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein Vermieter inserierte eine Wohnung ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Energiekennwerte. Nach einer Anzeige durch den späteren Mieter wurde ein Bußgeld von 2.000 Euro verhängt. Das war deutlich teurer als die Erstellung eines ordnungsgemäßen Energieausweises.

Die Strafen dienen nicht nur der Abschreckung, sondern sollen sicherstellen, dass Transparenz auf dem Immobilienmarkt herrscht. Käufer und Mieter sollen die energetische Qualität einer Immobilie vor dem Vertragsabschluss kennen.

Spezielle Fälle: Neubau und Nichtwohngebäude

Für Neubauten und Nichtwohngebäude gelten besondere Regelungen beim Energieausweis. Diese unterscheiden sich teilweise deutlich von den Vorschriften für bestehende Wohngebäude.

Bei Neubauten ist der Energieausweis Teil des Bauantragsverfahrens. Hier wird geprüft, ob die geplante Immobilie den aktuellen energetischen Anforderungen entspricht.

Für Nichtwohngebäude wie Büros, Geschäfte oder öffentliche Gebäude gibt es spezielle Energieausweise mit eigenen Kennwerten und Berechnungsmethoden.

Energieausweis für Neubauten

Bei Neubauten wird der Energieausweis bereits während der Planungsphase erstellt. Er basiert auf den Bauplänen und den vorgesehenen Materialien und Anlagen.

Für Neubauten ist ausschließlich ein Bedarfsausweis zulässig, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen können. Dieser wird vom Planer oder einem qualifizierten Energieberater ausgestellt.

Der Energieausweis für Neubauten erfüllt zwei Funktionen:

  1. Er belegt die Einhaltung der gesetzlichen Energiestandards
  2. Er dokumentiert die geplante Energieeffizienz des Gebäudes

Nach Fertigstellung des Gebäudes wird der Energieausweis nochmals überprüft und ggf. angepasst, falls es während des Baus Änderungen gegeben hat.

Neubauenergiepässe sind anspruchsvoller in der Erstellung, da sie komplexere Berechnungen erfordern und alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen müssen.

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude wie Büros, Geschäfte, Hotels oder Industriegebäude benötigen ebenfalls einen Energieausweis. Hier gelten teilweise andere Berechnungsgrundlagen.

Bei Nichtwohngebäuden wird die Nutzfläche statt der Wohnfläche als Bezugsgröße verwendet. Zudem werden weitere Energieverbraucher wie Klimaanlagen, Beleuchtung oder andere technische Anlagen in die Berechnung einbezogen.

Besonderheiten bei Nichtwohngebäuden:

  • Berücksichtigung von Beleuchtung und Klimatisierung
  • Unterschiedliche Anforderungen je nach Nutzungsart
  • Bei öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von über 250 m² muss der Energieausweis ausgehängt werden

Für Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern ist übrigens kein Energieausweis erforderlich. Das gilt auch für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, wenn die Anforderungen nicht erfüllbar sind.

Fragen zum Energieausweis und häufige Missverständnisse

Beim Energieausweis gibt es viele Missverständnisse. Als Energieberater höre ich immer wieder die gleichen Fragen. Hier sind Antworten auf die häufigsten:

„Ist der Energieausweis wirklich Pflicht?“ Ja, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie ist er gesetzlich vorgeschrieben.

„Kann ich den Energieausweis selbst erstellen?“ Nein, nur qualifizierte Fachleute dürfen einen rechtsgültigen Energieausweis ausstellen.

„Muss ich für eine kleine Wohnung auch einen Energieausweis haben?“ Ja, die Größe spielt keine Rolle. Ausgenommen sind nur sehr kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche.

„Gilt mein alter Energieausweis noch?“ Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer ausgestellt werden.

„Kann ich als Mieter einen Energieausweis verlangen?“ Ja, spätestens bei der Besichtigung muss der Vermieter den Energieausweis vorlegen.

Brauchen Sie einen Energieausweis beim Hausverkauf oder Vermietung?

Die kurze Antwort lautet: Ja, bei Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie brauchen Sie einen Energieausweis. Diese Pflicht gilt für fast alle Gebäude.

Als Verkäufer oder Vermieter müssen Sie:

  1. Relevante Energiekennwerte bereits in der Immobilienanzeige angeben
  2. Den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen
  3. Dem Käufer/Mieter bei Vertragsabschluss eine Kopie übergeben

Diese Pflichten gelten für Wohngebäude ebenso wie für Nichtwohngebäude. Ausnahmen gibt es nur für denkmalgeschützte Gebäude, sehr kleine Gebäude oder temporäre Bauten.

Ich hatte einen Kunden, der dachte, er bräuchte für sein Ferienhaus keinen Energieausweis. Doch das Gesetz macht hier keinen Unterschied – jedes Gebäude, das verkauft oder vermietet wird, benötigt einen Energieausweis.

Kann man ein Haus ohne Energiepass verkaufen?

Theoretisch ja, praktisch nein. Rechtlich ist ein Immobilienverkauf ohne Energieausweis zwar nicht ungültig, aber:

Der Käufer hat das Recht, einen Energieausweis zu verlangen. Wenn Sie diesen nicht vorlegen können, riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld, sondern auch rechtliche Schritte des Käufers.

Viele Notare weisen mittlerweile beim Kaufvertrag auf die Energieausweispflicht hin. Einige nehmen sogar eine Kopie des Energieausweises zur Akte.

In der Praxis ist es kaum möglich, ein Haus ohne Energiepass zu verkaufen, da:

  • Makler die Pflichtangaben in Inseraten benötigen
  • Käufer den Ausweis als Entscheidungsgrundlage erwarten
  • Banken bei der Finanzierung teilweise den Energieausweis anfordern

Es ist daher ratsam, rechtzeitig einen Energieausweis erstellen zu lassen, statt zu versuchen, ohne auszukommen.

Gebäudeenergiegesetz und aktuelle Entwicklungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat 2020 die früheren Regelungen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt.

Das GEG regelt alle Aspekte der Energieeffizienz von Gebäuden – von Neubauten über Sanierungen bis hin zum Energieausweis. Es setzt die Anforderungen an den Energieverbrauch und die Nutzung erneuerbarer Energien fest.

Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die energetischen Anforderungen an Gebäude weiter steigen werden. Die Klimaziele der Bundesregierung machen strengere Vorgaben notwendig.

Ab 2026 müssen alle vermieteten Wohngebäude mindestens die Effizienzklasse E erreichen. Das wird für viele Eigentümer älterer Immobilien Sanierungen erforderlich machen.

Seit 2021 müssen auch Treibhausgasemissionen im Energieausweis angegeben werden. Das unterstreicht den Fokus auf Klimaschutz im Gebäudesektor.

Die digitale Signatur des Energieausweis-Ausstellers ist seit 2021 zulässig, was die Beantragung und Ausstellung vereinfacht.

Ein Blick in die Zukunft: Die EU-Gebäuderichtlinie könnte bald weitere Verschärfungen bringen. Wer heute in die energetische Modernisierung investiert, ist für kommende Anforderungen besser gerüstet.

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